Update Multilaterale Vereinbarungen zum ADN
M005 und M006 können jetzt in Deutschland und in den Niederlanden genutzt werden.
(mih) Für den europäischen Binnenschiffsverkehr hat sich Folgendes geändert:
M005 – Beförderung von Heizöl, schwer in Tankschiffen – initiiert von Deutschland (die Bekanntmachung im Verkehrsblatt steht noch aus) und nun gezeichnet von den Niederlanden (gültig bis 31. Dezember 2014 bzw. 31. Dezember 2016 bzw. 31. Dezember 2018).
Darin sind mögliche Abweichungen festgelegt, die folgende Fundstellen im ADN betreffen:
- 3.2.3.3 (Entscheidungsdiagramm) dritter und fünfter Kasten;
- 3.2.3.2 Tabelle C Spalte 20 Bemerkung 40 bei UN 3082;
- 7.2.4.25.5, 7.2.4.16.10 und 9.3.2.22.4 (a) dritter Spiegelstrich oder 9.3.3.22.4 (a) dritter Spiegelstrich.
M006 – Sprache, in welcher die Beförderungspapiere abzufassen sind und in welcher die an Bord mitzuführenden Dokumente zu erstellen sind – initiiert von Deutschland (die Bekanntmachung im Verkehrsblatt steht noch aus) und nun gezeichnet von den Niederlanden (gültig bis 30. Juni 2013).
Darin sind mögliche Abweichungen festgelegt, die folgende Fundstellen im ADN betreffen:
- 5.4.1.4.1;
- 8.1.2.8.
Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UNECE.

