Tunnelkategorisierung in Berlin
Das BMVI hat die Informationen zur „Beschränkung der Nutzung von Straßentunneln gemäß ADR“ aktualisiert.
(mih) Das Gefahrgutreferat des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Deutschland betreffenden Informationen zur Beschränkung der Nutzung von Straßentunneln gemäß ADR aktualisiert.
Folgende Änderung gibt es in der Liste:
- Berlin
BAB A 100 (Anschlussstelle Schmargendorf), km 1,4 bis 1,931 zwischen Ein- und Ausfahrten Mecklenburgische Straße und Schildhornstraße, Tunnelkategorie E (bislang: B)
Die Kennzeichnung der Tunnel erfolgt mit den Buchstaben B bis E auf Zusatztafeln zum Verkehrszeichen 261. Für die Kategorisierung der Tunnel in Deutschland und die entsprechende Kennzeichnung sind die Länder zuständig. Verbindlich sind stets die vor Ort angebrachten Kennzeichnungen und Verkehrszeichen. Die entsprechenden Informationen anderer Staaten sind auf den Internetseiten der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) zu finden.

