Mit seinem Merkblatt Nr. 5 will der Fachverband Batterien des ZVEI dabei unterstützen, das ADR sowie nationale Regelungen umzusetzen.
(mih) Der Fachverband Batterien des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) hat in seinem Merkblatt Nr. 5 „Transport von Batterien“ Hinweise für innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderungen von neuen, beschädigten sowie gebrauchten Batterien und anderen batteriespezifischen Gefahrgütern auf der Straße zusammengestellt. Das aktualisierte Merkblatt mit Stand April 2025 will auf die Gefahrgutvorschriften und die dort festgeschriebenen Verantwortlichkeiten hinweisen und dabei unterstützen, das ADR 2025 sowie nationale Regelungen umzusetzen.
Das 58 Seiten umfassende Merkblatt ist in drei Teile gegliedert: zu transportierende Gefahrgüter (Übersicht der Kapitel), allgemeine Vorschriften für den Gefahrguttransport sowie stoffspezifische Vorschriften für den Transport. Im dritten Teil sind die Anforderungen an 17 verschiedene, im Zusammenhang mit Batterien typische Beförderungsfälle stichwortartig dargestellt.
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