Tanksachverständige in Deutschland und Slowenien

Die OTIF hat die Listen der anerkannten Sachverständigen aktualisiert, die Prüfungen an Tanks von Kesselwagen vornehmen dürfen.

(mih) Auf der Website der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) sind die Listen der „Anerkannten Sachverständigen für die Durchführung von Prüfungen an Tanks von Kesselwagen (Absatz 6.8.2.4.6 RID)“ in 14 RID-Vertragsstaaten veröffentlicht. Die Listen der Sachverständigen in Deutschland und in Slowenien wurden im Januar dieses Jahres überarbeitet.

Gemäß Absatz 6.8.2.4.6 RID müssen die Vertragsstaaten dem Sekretariat der OTIF die Sachverständigen mitteilen, die für die jeweiligen Prüfungen anerkannt sind. Hierbei sind der Stempelabdruck und der Schlagstempel anzugeben.

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