Slowakei zeichnet M029

ADN-Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte verlängert

(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADN hat sich im Zusammenhang mit der Corona-Krise Folgendes geändert:

M029 – Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 ADN - vorgeschlagen von Deutschland, gezeichnet von den Niederlanden und Kroatien sowie neu von der Slowakei.
Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 1.8.3.16.1 ADN bleiben alle Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet, bis zum 30. September 2021 gültig. Die Geltungsdauer dieser Bescheinigungen wird ab dem Zeitpunkt ihres ursprünglichen Ablaufens um fünf Jahre verlängert, wenn deren Inhaber vor dem 1. Oktober 2021 einen Test gemäß Absatz 1.8.3.16.2 ADN bestanden haben.

Die Vereinbarung gilt bis zum Oktober 2021.

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