RID-Updates aus der Schweiz

Schweiz benennt das BAV als zuständige RID-Behörde und gibt aktualisierte Liste der Sachverständigen für die Prüfung an Tanks von Kesselwagen bekannt

(ur) Gemäß Abschnitt 1.8.4 RID hat die Schweiz dem Sekretariat der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) die Adressen der gemäß Landesrecht für die Anwendung des RID zuständigen Behörden und der von Ihnen benannten Stellen mitgeteilt. Zuständige Behörde (Stand August 2023) für alle Klassen mit Ausnahme von Klasse 7 ist demnach das Bundesamt für Verkehr (BAV) in Bern (RID-23007-CE).

Derzeit können von 18 Ländern die Liste der zuständigen Behörden und der von ihnen bezeichneten Stellen gemäß Abschnitt 1.8.4 RID auf der Internetseite der OTIF „Notifizierungen der Mitgliedstaaten“ heruntergeladen werden.

Weiter hat die Schweiz dem Sekretariat der OTIF die Liste der in der Schweiz gemäß Absatz 6.8.2.4.6 RID anerkannten Sachverständigen bzw. Organisationen mit Stand August 2023 übermittelt (RID-23008-CE). Neben den Adressdaten sind in der Liste Stempelabdruck und Schlagstempel der Organisationen bzw. des Sachverständigen enthalten.

Aktuell können die Listen von 20 Ländern, welche das Sekretariat der OTIF auf der Internetseite „Notifizierungen der Mitgliedstaaten“ unter dem Abschnitt „6.8.2.4.6 (RID 2021): Anerkannte Sachverständige für die Durchführung von Prüfungen an Tanks von Kesselwagen“ veröffentlicht hat, heruntergeladen werden. Für die Richtigkeit der Angaben sind die jeweiligen Mitgliedstaaten verantwortlich.

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