RID-Sondervereinbarungen

Mehrere multilaterale Sondervereinbarungen für die Schiene haben neue Unterzeichner gefunden. Dies gab die Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr bekannt.

Gemäß Unterabschnitt 1.5.1.1 RID können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten untereinander vereinbaren, bestimmte Beförderungen auf ihren Gebieten unter zeitweiligen Abweichungen von den Vorschriften des RID zu genehmigen. Die Behörde, welche die Initiative ergriffen hatte, teilt dies der OTIF mit. Folgende Sondervereinbarungen (SV) fanden neue Unterzeichner:

 

RID 2/2009 Anwendung der Abweichung des Absatzes 1.1.4.2.1 auf die Beförderung von Stoffen der Klasse 9, die nicht dem IMDG-Code oder den Technischen Anweisungen der ICAO unterliegen, in einer Transportkette, die eine See- oder Luftbeförderung einschließt − gezeichnet vom Vereinigten Königreich, Belgien, Deutschland und neu von Frankreich.

 

RID 3/2009 Beförderung von Chlorsilanen, die der Verpackungsanweisung P 010 zugeordnet sind, in Druckgefäßen aus Stahl gezeichnet von Belgien, Deutschland sowie neu von der Schweiz, Slowenien und dem Vereinigten Königreich.

 

RID 4/2009 Anbringung von orangefarbenen Tafeln an Tragwagen, die für den Huckepackverkehr verwendet werden gezeichnet von Frankreich, Luxemburg und neu von Kroatien.

 

RID 5/2009 Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen gezeichnet vom Vereinigten Königreich, von Frankreich, Belgien, Deutschland, der Schweiz sowie neu von Slowenien und den Niederlanden.

 

RID 7/2009− Anforderungen an die Kennzeichnung in Sondervorschrift 188 für in Ausrüstungen eingebaute Knopfzellen− vorgeschlagen vom Vereinigten Königreich, jetzt gezeichnet von Deutschland (VkBl. 16/2009, Nr. 139).

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de