Prüffristen für Gas-Druckgefäße

Niederlande zeichnen M336 und RID 3/2021

(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich im Zusammenhang mit der Corona-Krise Folgendes geändert:

M336 -  Wiederkehrende Prüfung von Druckgefäßen für die Beförderung von Gasen der Klasse 2 -, initiiert von Frankreich, gezeichnet von Italien und neu von den Niederlanden. Diese Vereinbarung ist gültig bis 30. Juni 2021. M336 löst die Multilaterale Vereinbarung M331 ab, die am 31. März 2021 endet.

Bei den Multilateralen Sondervereinbarungen gemäß Abschnitt 1.5.1 RID hat sich im Zusammenhang mit der Corona-Krise Folgendes geändert:

RID 3/2021 – Wiederkehrende Prüfung von Druckgefäßen für die Beförderung von Gasen der Klasse 2 –, initiiert von Frankreich, gezeichnet von Italien und neu von den Niederlanden.
Diese Vereinbarung gilt bis zum 30. Juni 2021. RID 3/2021 löst die Multilaterale Sondervereinbarung RID 8/2020 ab, die am 31. März 2021 endete.

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