Portugal schlägt M311 vor
Die neue Multilaterale Vereinbarung betrifft die Kennzeichnung von Containern im Straßenverkehr und soll die nicht mehr anwendbare M254 ersetzen.
(mih) Portugal hat die Multilaterale Vereinbarung M311 als zeitweilige Abweichung gemäß Abschn. 1.5.1 ADR vorgeschlagen. Sie betrifft das Anbringen von Großzetteln (Placards) auf Containern, die ausschließlich für die Beförderung auf der Straße verwendet werden.
Abweichend von Unterabschn. 5.3.1.2 soll es nicht erforderlich sein, Großzettel (Placards) auf Containern anzubringen, wenn diese ausschließlich für die Beförderung gefährlicher Güter – mit Ausnahme der Klassen 1 und 7 – auf der Straße verwendet werden. Die Nutzung dieser Erleichterung ist im Beförderungsdokument zu vermerken. Alle anderen Vorschriften des ADR sind einzuhalten.
Sobald weitere Vertragsparteien die M311 zeichnen, ist sie anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern diese eine gemeinsame Grenze haben. Diese Multilaterale Vereinbarung würde dann bis 31. Dezember 2022 gelten.
Die M311 soll auf die M254 folgen. Die M254 gleichen Inhalts – gezeichnet von Portugal und Spanien – war bis 31. Dezember 2017 anwendbar.

