Polen zeichnet M347

Die Multilaterale Vereinbarung erleichtert die Beförderung des Affenpockenvirus.

(mih) M347 – Beförderung des Affenpockenvirus – gezeichnet von Belgien, Deutschland (VkBl. 2022 S. 468), Finnland, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Schweden, der Schweiz, Spanien und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Polen (gültig bis 31. Dezember 2025).

Abweichend von Abs. 2.2.62.1.4.1, Abschn. 3.2.1 (Tabelle A, Verzeichnis der gefährlichen Güter) und Kap. 4.1 ADR dürfen ansteckungsgefährliche Stoffe, welche das Affenpockenvirus enthalten, mit Ausnahme von Kulturen des Affenpockenvirus, unter der UN-Nummer 3373 bzw. der UN-Nummer 3291 befördert werden.

Das Pendant im Schienenverkehr ist die Multilaterale Sondervereinbarung RID 2/2022.

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