Norwegen zeichnet M259 zum ADR
In Frankreich und Norwegen können somit beschädigte Lithium-Batterien unter vereinfachten Bedingungen befördert werden.
(mih) Norwegen hat die von Frankreich vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M259 zum ADR gezeichnet.
M259 – Beförderung beschädigter oder defekter Lithium-Zellen oder -Batterien (UN 3090, 3091, 3480 und 3481). Damit ist es bei Verkehren innerhalb dieser Staaten möglich, die Regelungsinhalte der kommenden Sondervorschrift 376, die Teil des ADR 2015 sein wird, vorfristig anzuwenden. Die M259 gilt bis 31. Dezember 2014.

