Neue Tunnelbeschränkungen
Das BMVBS hat die Informationen zur „Beschränkung der Nutzung von Straßentunneln gemäß ADR“ aktualisiert.
(mih) Das Gefahrgutreferat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die Deutschland betreffenden Informationen zur „Beschränkung der Nutzung von Straßentunneln gemäß ADR“ aktualisiert.
Die jüngsten Änderungen sind:
- Bayern: Pferseer Straße, Unterführung in Augsburg-Zentrum, Tunnelkategorie B
- Niedersachsen: BAB A 38 Heidkopftunnel, Aufhebung der bisher geltenden Beschränkung für die Durchfahrt
- Niedersachsen: B 437 Wesertunnel, Aufhebung der bisher geltenden Beschränkung für die Durchfahrt
- Nordrhein-Westfalen: B 55a Tunnel Grenzstraße in Köln-Buchforst, Tunnelkategorie E ab 31. Kalenderwoche 2013 bis Sanierungsende 2015 sowie Geschwindigkeitsreduzierung im Tunnel auf 50 Kilometer pro Stunde und Verbot der Durchfahrt des Tunnels für den Schwerlastverkehr (ab 7,5 Tonnen)
Die Kennzeichnung der Tunnel erfolgt mit den Buchstaben B bis E auf Zusatztafeln zum Verkehrszeichen 261. Für die Kategorisierung der Tunnel in Deutschland und die entsprechende Kennzeichnung sind die Länder zuständig. Verbindlich sind stets die vor Ort angebrachten Kennzeichnungen und Verkehrszeichen. Die entsprechenden Informationen anderer Staaten sind auf den Internetseiten der UNECE zu finden.

