Nationale Ausnahmen in Europa
Die Verzeichnisse in den Anhängen der Richtlinie 2008/68/EG sind aktualisiert worden.
(mih) Die Europäische Kommission hat die Verzeichnisse mit den nationalen Ausnahmen beim Gefahrguttransport auf der Straße, Schiene und Binnenwasserstraße aktualisiert. Der Durchführungsbeschluss 2013/218/EU vom 6. Mai dieses Jahres zur „Ermächtigung der Mitgliedstaaten, gemäß der Richtlinie 2008/68/EG … über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland bestimmte Ausnahmen zu erlassen“ ist im Amtsblatt der EU (ABl.) L 130 S. 27 bekannt gemacht worden.
Die in Anhang I Abschnitt I.3, Anhang II Abschnitt II.3 und Anhang III Abschnitt III.3 der Richtlinie 2008/68/EG verzeichneten nationalen Ausnahmen wurden aktualisiert und komplett neu gefasst; Grundlage für die Ausnahmen ist Artikel 6 Absatz 2. Sie betreffen je nach Verkehrsträger folgende Staaten:
- Straße: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Litauen, Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien und Vereinigtes Königreich
- Schiene: Dänemark, Deutschland, Frankreich, Schweden, Tschechische Republik und Vereinigtes Königreich
- Binnenwasserstraße: Bulgarien.
Diese Mitgliedstaaten werden ermächtigt, die aufgeführten Ausnahmen für die Beförderung gefährlicher Güter in ihrem Hoheitsgebiet zu erlassen.

