Mehr als einer

Schweden schlägt zwei neue Multilaterale Vereinbarungen vor, um mehr als einen Anhänger in einer Beförderungseinheit zuzulassen.

(mih) Laut Abschnitt 8.1.1 ADR darf eine mit gefährlichen Gütern beladene Beförderungseinheit nicht mehr als einen Anhänger oder einen Sattelanhänger umfassen. Schweden hat nun zwei neue Multilaterale Vereinbarungen zum ADR – M262 und M263 – vorgeschlagen. Damit sollen Beförderungen gefährlicher Güter auch mit Beförderungseinheiten gemäß Anhang I der Richtlinie 96/53/EG vom 25. Juli 1996 (hierin sind maximale Abmessungen und Gewichte verschiedener Straßenfahrzeuge festgelegt) ermöglicht werden, ggf. unter Verwendung eines „converter dolly“. M262 und M263 sind angelehnt an M198, die noch bis 11. Juni 2013 gültig ist.

M262 – Anzahl der Anhänger in einer Beförderungseinheit, die nur verpackte gefährliche Güter befördert (würde bei Gegenzeichnung bis 2. Mai 2018 gelten)

M263 – Anzahl der Anhänger in einer Beförderungseinheit, die gefährliche Güter nur in loser Schüttung oder in Tanks befördert (würde bei Gegenzeichnung bis 2. Mai 2018 gelten).

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