Leitfaden: Feuerwerkskörper befördern

Der DSLV hat sein Merkblatt aktualisiert, dass es den Beteiligten ermöglichen soll, sich einen Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verschaffen.

(mih) Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat seinen Leitfaden Beförderung von Feuerwerkskörpern auf der Straße überarbeitet und nun mit Stand Oktober 2018 veröffentlicht. Das Merkblatt soll es den Beteiligten ermöglichen, sich einen Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verschaffen.

Um den Einzelhandel rechtzeitig zu versorgen, werden bereits einige Wochen vor der saisonalen Spitze zum Jahreswechsel größere Mengen von Silvesterfeuerwerk auf der Straße befördert. Dabei werden die Feuerwerkskörper mitunter auch von Unternehmen, die ansonsten selten mit Gefahrgut zu tun haben, verteilt und transportiert. Vielen Beteiligten sind deshalb die zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen nicht bekannt.

Der DSLV weist darauf hin, dass die Beförderung von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel 2018/2019 nach ADR 2017 erfolgen könne. Zudem gelte wie üblich eine allgemeine Übergangsfrist, wonach noch bis 30. Juni 2019 nach den Vorschriften des ADR 2017 befördert werden könne. Die relevanten Änderungen im ADR 2019 würden im Vergleich zur heutigen Rechtslage überschaubar bleiben und im Leitfaden erläutert.

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