Kohle mit Binnenschiffen
Die Diskussion, ob Kohle als Massengut auf Binnenschiffen Gefahrgut ist, konnte abgeschlossen werden.
(uh) Konstruktive Gespräche zwischen BDB, dem Verein der Kohleimporteure und dem Bundesverkehrsministerium haben ergeben, dass der Transport von Steinkohle, Koks und Anthrazitkohle nicht den Bestimmungen des ADN unterliegt, wenn bestimmte Bedingungen bei der Verladung eingehalten werden. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass die Gefahr einer Selbstentzündung der geladenen Kohle grundsätzlich nicht besteht.
Die Zeit bis zur Umsetzung dieser Vereinbarung im internationalen Regelwerk (1.1.2015) wird durch die Multilaterale Vereinbarung zum ADN M007 überbrückt, die Deutschland initiiert hat und die inzwischen von Österreich und den Niederlanden gezeichnet wurde. Damit ist die Regelung anwendbar für Verkehre innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten.

