Italien zeichnet M253
Die Multilaterale Vereinbarung zum ADR über die Beförderung von schwerem Heizöl und Rückstandsheizöl ist somit auch in Italien anwendbar.
(mih) Am 9. April dieses Jahres hat Italien die Multilaterale Vereinbarung M253 zum ADR gezeichnet.
M253 – Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl – gezeichnet von Belgien, Deutschland (VkBl. 2/2013), Irland, vom Vereinigten Königreich und neu von Italien (gültig bis 31. Dezember 2017).
Abweichend von den Vorschriften des Kapitels 3.2 Tabelle A Spalten (12) und (14) dürfen folgende Stoffe in Tanks befördert werden, ohne die Vorschriften der Kapitel 4.3, 6.8 und 7.4 ADR anzuwenden:
- Heizöl, schwer, das entweder der Eintragung UN 3082 Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g., Klasse 9, Klassifizierungscode M6, Verpackungsgruppe III oder UN 3077 Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g., Klasse 9, Klassifizierungscode M7, Verpackungsgruppe III zugeordnet werden muss,
- Rückstandsheizöl (CAS 68476-33-5), das der Eintragung UN 3082 Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g., Klasse 9, Klassifizierungscode M6, Verpackungsgruppe III zugeordnet werden muss.
Zusätzlich zu den vorgeschriebenen Angaben hat der Absender im Beförderungspapier zu vermerken: „Beförderung vereinbart gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR (M253)“.

