Gefahrgut-Beschränkungen in Spanien 2024
Spanien hat ergänzende Vorschriften zum ADR für sein Hoheitsgebiet sowie für das Baskenland und Katalonien aktualisiert.
(mih) Spanien hat die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) gemäß Abschn. 1.9.4 ADR über aktualisierte, ergänzende Vorschriften auf seinem Hoheitsgebiet für 2024 unterrichtet. Sie betreffen Beschränkungen für Fahrzeuge, welche für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße eingesetzt werden: für das Hoheitsgebiet Spaniens (ohne das Baskenland und Katalonien), für das Baskenland sowie für Katalonien. Diese 61, 11 bzw. 16 Seiten umfassenden Dokumente sind nur in Spanisch verfügbar.
Eine Übersichtskarte – mit Stand 2024 –, in der alle betroffenen Straßen zusammen dargestellt sind, ist als Anhang auf Seite 2 hier zu finden.

