Gefahrgut auf dem Weg zur Bau- oder Arbeitsstelle

Eine aktualisierte Broschüre aus Rheinland-Pfalz informiert, wie Handwerksbetriebe Gefahrgüter richtig befördern.

(mih) Täglich befördern Mitarbeiter in Handwerksbetrieben verschiedene Gefahrgüter zu und von Bau- bzw. Arbeitsstellen im Straßenverkehr. Auch wenn es möglicherweise nur geringe Mengen verpackter Gefahrgüter in und auf Kleintransportern oder Pkw sind, müssen dabei bestimmte Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter beachtet werden.

Das rheinland-pfälzische Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) hat seine Broschüre „Sichere Beförderung gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe“ an das ADR 2015 angepasst und stellt es nun zum Download zur Verfügung. Darin ist zusammengestellt, worauf speziell dieser Berufszweig achten muss und welche Freistellungen (Erleichterungen) ggf. in Anspruch genommen werden können.

Die Broschüre mit 43 Seiten richtet sich an:

  • Betriebs- und Firmeninhaber in ihrer Funktion als verantwortliche Aufsichtsperson für die Einhaltung aller Vorschriften (siehe Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – OWiG)
  • Lagermitarbeiter
  • Mitarbeiter als Fahrer
  • Handwerker und andere Beteiligte.

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