Förderprogramme erneut verlängert
Das Bundesamt für Güterverkehr hat die Programme "De-Minimis" und "Aus- und Weiterbildung" nochmals verlängert. Bis zum 15. Oktober 2009 können Unternehmen noch Anträge auf einen Kostenzuschuss stellen.
Mit den Programmen "De-Minimis" und "Aus- und Weiterbildung" fördert die Bundesregierung Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr durchführen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass diese Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeugen sind (zulässiges Gesamtgewicht ab zwölf Tonnen).
"De-Minimis" umfasst unter anderem auch Ausbildungen zum Gefahrgutfahrer oder zum Sicherheitsbeauftragten. Im Rahmen des Programms "Aus- und Weiterbildung" können sich die Unternehmen beim Erwerb von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen im Bereich Umwelt und Sicherheit sowie bei Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung bezuschussen lassen. Entsprechende Anträge müssen bis spätestens 15. Oktober 2009 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingereicht werden.
Die Höhe der Förderung hängt vom Unternehmen und von der Art der Maßnahme ab. Merkblätter informiert über die Einzelheiten.

