BMVI gibt ADN-Korrekturen bekannt
Die Änderungen der deutschen Fassung des ADN 2017 hatte die ZKR bereits Mitte vergangenen Jahres veröffentlicht.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat Änderungen des ADN 2017 bekannt gemacht (VkBl. 2018 S. 4); sie gelten rückwirkend zum 1. Januar 2017. Das BMVI verweist auf Korrekturen von Juni 2017 zur deutschen Fassung des ADN 2017, welche die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) veröffentlicht hatte.
Die Korrekturen basieren zum einen auf dem Corrigendum 1 zur englischen bzw. französischen Ausgabe des ADN 2017, veröffentlicht von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE). Zum anderen sind sechs weitere Änderungen enthalten, die nur für die deutsche Fassung gelten.
Die Änderungen betreffen:
- Abs. 1.6.7.2.2.2 (drei Übergangsvorschriften) und Abs. 1.6.7.2.2.5
- Abschn. 1.10.4
- Abschn. 1.16.5
- Kap. 3.3, Sondervorschrift 656 und 665
- Unterabschn. 5.3.4.3
- Abs. 9.3.1.14.1.
Die Berichtigungen zur französischen UNECE-Ausgabe des ADN 2017 im o.g. Corrigendum 1 hat das BMVI zusammen mit einer deutschen Übersetzung und ebenfalls mit Datum vom 20. Dezember 2017 zudem im BGBl. 2018 II S. 12 veröffentlicht. Darin sind die sechs Änderungen zur deutschen ZKR-Ausgabe des ADN 2017 jedoch nicht enthalten.

