Änderungen zum RID

Wer sich bereits über jetzt die zu erwartenden Regelungen des RID 2011 informieren möchte, kann dies auf der Internetseite der OTIF tun. Dort sind die Änderungstexte für die RID-Ausgabe vom 1. Januar 2011 verfügbar.

(ak) Der Fachausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hat auf seiner 47. Tagung in Sofia vom 16. bis zum 20. November 2009 sowie auf seiner  48. Tagung in Bern am 19. und 20. Mai 2010 Änderungen für die RID-Ausgabe vom 1. Januar 2009 beschlossen. Sie wurden als Notifizierungstexte OTIF/RID/NOT/2011 zu den Teilen 1 bis 7 des RID in deutscher Sprache bekannt gemacht.

 

Sofern nicht ein Viertel der Mitgliedstaaten innerhalb von vier Monaten Widerspruch einlegt, wird der Fachausschuss die Änderungen zum 1. Januar 2011 in Kraft setzen. Die Frist endet am 31. Oktober 2010.

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