ADR: Länderinformationen aktualisiert
Die UNECE hat von den Vertragsparteien Belarus, Niederlande und Ungarn ergänzende Informationen zum ADR auf neuestem Stand bereitgestellt.
(mih) Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) stellt auf ihrer Website Informationen der ADR-Vertragsparteien bezüglich zuständiger Behörden für die Anwendung des ADR (einschließlich Kap. 1.5) sowie Notifizierungen zur Verfügung. Nun haben folgende Länder ihre Informationen aktualisiert:
- Belarus: Kontaktdaten des „Department for supervision of industrial safety of the Ministry of Emergency Situations of the Republic of Belarus (Gospromnadzor)“ als hauptsächlich zuständige Behörde
- Niederlande: Kontaktdaten der „Authority for Nuclear Safety and Radiation Protection (ANVS)“ als hauptsächlich zuständige Behörde für radioaktive Stoffe, die Liste der zuständigen Behörden und der von ihnen benannten Stellen gemäß Abschn. 1.8.4 ADR sowie die überarbeitete Zusammenstellung zusätzlicher nationaler Vorschriften für Gefahrgutbeförderungen auf der Straße mit Datum vom 1. September 2017.
- Ungarn: Kontaktdaten des „Ministry of National Development“ als hauptsächlich zuständige Behörde sowie die Liste der zuständigen Behörden und der von ihnen benannten Stellen gemäß Abschn. 1.8.4 ADR.

