ADR: Beschränkungen in Spanien
Spanien hat aktualisierte, ergänzende Vorschriften für sein Hoheitsgebiet sowie für das Baskenland und für Katalonien veröffentlicht.
(mih) Spanien hat die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) gemäß Abschn. 1.9.4 ADR über aktualisierte, ergänzende Vorschriften auf seinem Hoheitsgebiet für 2015 unterrichtet. Sie betreffen Beschränkungen für Fahrzeuge, welche für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße eingesetzt werden: für das Hoheitsgebiet Spaniens (ohne das Baskenland und Katalonien), für das Baskenland und für Katalonien.
Diese drei umfangreichen Dokumente sind nur in Spanisch verfügbar. Aconsena, die Vereinigung der Sicherheitsberater von Navarra, hat eine Zusammenfassung der wesentlichen Beschränkungen für Gefahrguttransporte mit orangefarbener Warntafel in Englisch zur Verfügung gestellt.

