ADR: Beschränkungen in Spanien

Spanien hat aktualisierte, ergänzende Vorschriften für sein Hoheitsgebiet sowie für das Baskenland und für Katalonien veröffentlicht.

(mih) Spanien hat die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) gemäß Abschn. 1.9.4 ADR über aktualisierte, ergänzende Vorschriften auf seinem Hoheitsgebiet für 2015 unterrichtet. Sie betreffen Beschränkungen für Fahrzeuge, welche für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße eingesetzt werden: für das Hoheitsgebiet Spaniens (ohne das Baskenland und Katalonien), für das Baskenland und für Katalonien.

Diese drei umfangreichen Dokumente sind nur in Spanisch verfügbar. Aconsena, die Vereinigung der Sicherheitsberater von Navarra, hat eine Zusammenfassung der wesentlichen Beschränkungen für Gefahrguttransporte mit orangefarbener Warntafel in Englisch zur Verfügung gestellt.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de