ADR 2013 (englisch) erneut korrigiert

Die UNECE gibt das Corrigendum 3 bekannt.

(mih) Die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) hat das Corrigendum 3 zur englischen Fassung des ADR 2013 bekannt gemacht (das Corrigendum 2 betraf nur die französische Fassung). Das Corrigendum und das Regelwerk stehen zum Download bereit.

Das Corrigendum umfasst fünf Berichtigungen, die folgende Gliederungspunkte betreffen:

  • Absatz 2.2.62.1.5.7
  • Unterabschnitt 4.1.4.1 Verpackungsanweisung P114(a)
  • Unterabschnitt 4.1.4.1 Verpackungsanweisung P621
  • Unterabschnitt 4.1.4.1 Verpackungsanweisung P903
  • Unterabschnitt 9.7.8.2 und 9.7.8.3.

Die entsprechenden Korrekturen, welche die deutsche Fassung des ADR betreffen, sind bereits mit der 23. ADR-Änderungsverordnung (23. ADRÄndV) vom 8. März 2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl.) 2013 II S. 309 veröffentlicht worden.

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