Wackeliger Unterbau

Qualifikation – Dieser Beitrag aus der Kontrollpraxis der Autobahnpolizei geht der Frage nach, ob die Ausbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz die Ladungssicherung verbessert hat.

Von Michael Perbandt

Seit 2008 ist das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz in Deutschland in Kraft. Es regelt die Weiterbildung der eingesetzten Berufskraftfahrer. Bestandteil dieser Fortbildung ist unter anderem das Thema Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen. Dieses Thema beschäftigt die Berufskraftfahrer während der Fortbildung einen ganzen Tag lang. Dabei werden Grundlagen vermittelt und die Sicherung spezieller Ladegüter angesprochen. Allerdings lebt das Thema Ladungssicherung von einer praxisnahen Vermittlung, die leider oft zu kurz kommt oder gar nicht durchgeführt wird. Das BKrFQG macht eine Praxisausbildung nicht zur Pflicht. Und so ist es nicht verwunderlich, dass das erhoffte Ergebnis allzu oft nicht erreicht wird.

In den Verkehrskontrollen der Polizei Schleswig-Holstein und bei anderen nördlichen Bundesländern wird festgestellt, dass viele der eingesetzten Kraftfahrer ihre Fortbildung rechtzeitig absolviert haben. Bei der Überprüfung der Fahrerlaubnis ist die erforderliche Schlüsselzahl 95 im Führerschein vermerkt. Soweit darf zunächst ein Lob ausgesprochen werden.

Wird dann aber die Sicherung der beförderten Ladung überprüft, ist ein negatives Fazit leider die Regel. Im Gespräch mit dem Lkw-Fahrer offenbaren sich gravierende Ausbildungsmissstände. Erschreckend ist, dass selbst die Basics zur Ladungssicherung oft nicht vorhanden sind. So sind beispielsweise nur wenige Fahrer in der Lage, das Kennzeichnungsetikett einer Zurrratsche korrekt zu lesen und die jeweiligen Belastungswerte zu benennen. Die elementaren Unterschiede zwischen dem weniger wirksamen Niederzurren und dem besser geeigneten Direktzurren sind nur wenigen bekannt.

Um den Lkw weiterfahren lassen zu können, ist häufig eine Nachsicherung der Ladung zwingend vorgesehen. Dabei wird oft die Methode der Kopf- bzw. Seitenschlinge empfohlen. Dabei blickt der Kontrolleur in fragende Gesichter und muss so zwangsläufig die Wissensdefizite durch den dann folgenden Praxisteil aufholen. Nicht selten ist dabei zu hören: "Sie sind der Erste, der mir Ladungssicherung in der Praxis erklärt."

Gern wird der Lkw-Fahrer bei der Sicherung der Ladung unterstützt – immer in der Hoffnung, dass er es beim nächsten Mal selbständig besser machen kann. Dennoch bleibt die Frage: Ist die Ausbildung unzureichend oder sind die Dozenten schlecht ausgebildet?

Praxis statt Formeln nötig

Seit der Einführung der Berufskraftfahrer-Qualifikation hat sich die Zahl der beanstandeten Ladungssicherungen bei Verkehrskontrollen nicht verringert. Das gilt sowohl für Kleintransporter wie auch für die 40 Tonnen Sattelzüge. Cirka 85 % der überprüften Lkw müssen mindestens ihre Ladung nachsichern, bevor die Weiterfahrt gestattet wird. Einige von ihnen erhalten zudem Bußgelder und einen Punkt im Fahreignungsregister.

Zu den häufigsten Beanstandungen zählen die Verwendung von verschlissenen Zurrgurten, fehlende Kantenschoner und das Beladen des Lkw mit großen Ladelücken zwischen den einzelnen Gütern.

In der Fortbildung werden den Kraftfahrern sogar Berechnungen mit mathematischen Formeln vorgeführt, die auch in den ausgehändigten Schulungsunterlagen abgedruckt sind. Es lässt sich aber feststellen, dass bereits bei den Grundlagen ein enormer Nachholbedarf besteht, bevor die Kontrollbehörden überhaupt anfangen, die Zahl der Ladungssicherungsmittel zu berechnen.

Der in der aktuellen Diskussion befindliche Streit, nach welcher Formel und nach welcher Norm die Berechnung erfolgt ist, scheint daher auf einem ganz anderen Niveau stattzufinden – ob wir jemals dorthin gelangen werden?

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Die Inhalte der Berufskraftfahrer-Qualifikation sind nicht in allen Teilen der Zielgruppe vollständig angekommen

(aus: gela 06/15, www.gefaehrliche-ladung.de)

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