USA: PHMSA gibt Duldung bekannt

Gefahrgutbeförderungen nach den aktuellen internationalen Vorschriften (ICAO-TI bzw. IMDG-Code) nach und von den USA sowie innerhalb der USA sollen bis auf Weiteres nicht beanstandet werden.

(mih) Die US-amerikanische Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration (PHMSA) des US-Department of Transportation (DOT) hat mit Datum vom 27. Februar 2017 eine Duldungsregelung veröffentlicht. Danach werden Gefahrgutbeförderungen, die ganz oder teilweise per Flugzeug oder Seeschiff erfolgen, nach und von den USA sowie innerhalb der USA nicht beanstandet, wenn die Anbieter oder Beförderer die aktuellen internationalen Vorschriften der ICAO-TI Ausgabe 2017-2018 bzw. des IMDG-Codes Amendment 38-16 einhalten. Darüber hinaus wolle die PHMSA nicht gegen Anbieter oder Beförderer vorgehen, die unabhängig vom Verkehrsträger Versandstücke für Beförderungen innerhalb der USA bzw. international anbieten oder akzeptieren, die in Übereinstimmung mit den Vorschriften für 2017/2018 gekennzeichnet oder bezettelt sind.

Diese Duldungsregelung gilt so lange, bis entschieden ist, ob die USA die o.g. aktuellen internationalen Vorschriften übernehmen oder nicht. Die PHMSA wird die Verwendung der Vorschriften für 2015/2016 oder der neueren Vorschriften erlauben, bis diese Duldungsregelung aufgehoben oder anderweitig geändert wird. Derzeit gestatten es die US-amerikanischen Hazardous Materials Regulations (HMR – 49 CFR (Code of Federal Regulations) Parts 171-180) Anbietern und Beförderern nur, die Fassung 2015/2016 der internationalen Vorschriften zu verwenden.

Die Duldungsregelung ist beschränkt auf die Verwendung von Vorschriften, die durch die Regelungen in §§ 171.7 (t) und (v) 49 CFR in Bezug genommen werden. Alle anderen Pflichten von Anbietern oder Beförderern bleiben unberührt. Die Duldungsregelung wird von der Federal Aviation Administration (FAA), der Federal Motor Carrier Safety Administration (FMCSA), der Federal Railroad Administration (FRA) und der PHMSA angewendet.

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