US-Special Permits

Eine weitere Final Rule beschäftigt sich mit den bei der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung anzugebenden Daten.

(ak) Final Rule 76 FR 44496 (basierend auf Docket Nr. HM-233B) bezieht sich auf die in Final Rule 76 FR 454 vom 5. Januar 2011 neu eingeführten Erfordernisse für Ausnahmegenehmigungen. Mit ihr ändert die US-amerikanische Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration (PHMSA) nochmals einige der Regelungen ab. Zudem erläutert sie bestehende Unklarheiten. Die Final Rule ist am 26. Juli 2011 in Kraft getreten.

 

Inhaltlich wurden einige Korrekturen vorgenommen, insbesondere Textteile wieder eingefügt, die unabsichtlich gestrichen worden sind. Die PHMSA geht außerdem ausführlich auf die bei ihr eingegangene Kritik an den Regelungen der Final Rule 76 FR 454 ein: Sie erläutert die eingeführten Änderungen und auch ihre Beweggründe dafür, diese überwiegend nicht rückgängig machen zu wollen. Insbesondere bleibt es dabei, dass alle Standorte eines Unternehmens angegeben werden müssen, an denen es die Ausnahmegenehmigung nutzen möchte.

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