OVD neu, GGVSEB geändert

Per Verordnung gibt das BMVBS die Änderung gefahrgutrechtlicher Vorschriften bekannt.

(ak) Die Änderungsverordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) enthält in ihrem Artikel 1 die neue Ortsbewegliche Druckgeräte-Verordnung (OVD) sowie in Artikel 2 Änderungen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Sie wurde im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 60 vom 2. Dezember 2011 auf den Seiten 2349 ff. veröffentlicht.

 

Die Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte vom 17. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3711) ist nach § 30 der OVD zum 3. Dezember 2011 aufgehoben worden. Die neuen Bestimmungen der OVD nehmen auch großen Raum in den Änderungsanweisungen zur GGVSEB ein.

 

 

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de