IMDG-Code: Gb-Prüfung nach Amdt. 38-16 möglich

Die jüngste Fassung des IMDG-Codes darf bislang zwar nur freiwillig angewendet werden, Prüfungen von Gefahrgutbeauftragten sind aber dennoch auf Basis dieser Vorschriften möglich.

(mih) Der IMDG-Code in der Fassung des Amendments (Amdt.) 38-16 tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Aufgrund einer Duldung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) darf diese Fassung freiwillig aber bereits seit Anfang dieses Jahres angewendet werden, um verkehrsträgerübergreifende Gefahrgutbeförderungen zu erleichtern (VkBl. 2016 S. 718).

Wie die IHK Schwaben berichtet, hätten zahlreiche Schulungsveranstalter für die Schulung von Gefahrgutbeauftragten (Gb) sowie Teilnehmer der Gb-Prüfung seither nachgefragt, ob Schulungen und Prüfungen für den Seeverkehr bereits auf der Basis des Amdt. 38-16 stattfinden bzw. vorgenommen werden. Dies sei laut IHK Schwaben grundsätzlich möglich und werde auch schon so gehandhabt.

Da der neue IMDG-Code in gedruckter und in elektronischer Form verfügbar sei und es auch im Interesse der Schulungs- und Prüfungsteilnehmer sei, nach den aktuellen Vorschriften geschult und geprüft zu werden, bestünden damit keine Probleme. Allerdings ist der offizielle Prüfungsfragenkatalog für den Seeschiffsverkehr daraufhin noch nicht angepasst. Im Falle von einzelnen wenigen Unstimmigkeiten bei der Lösung von Prüfungsaufgaben seien die IHK-Prüfer darauf jedoch eingestellt. In diesem Zusammenhang habe der Arbeitskreis „Beförderung gefährlicher Güter“ beim DIHK entschieden, den Fragenkatalog nicht erst zum 1. Januar 2018, sondern bereits zum 1. Juli 2017 umzustellen.

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