Gefahrgutbeauftragtenprüfung in der Schweiz

Liste der Prüfungsstellen aktualisiert

(ur) Die Schweiz hat die Liste der Stellen, die Gefahrgutbeauftragte prüfen dürfen, aktualisiert. Auf der einseitigen Liste „Prüfungsstellen GGBV“ (Stand 08.04.2021) sind die Adressen, Kontaktdaten sowie die Ansprechpartner von vier Prüfungsstellen aufgeführt.

Nach Artikel 20 der schweizerischen Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) anerkennt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die Stellen, die eine Prüfung durchführen dürfen. Zu den erforderlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung gehört u. a., dass die Prüfstelle

  • das Vorhandensein des nötigen Fachwissens gewährleistet,
  • mit einem Prüfungskonzept nachweist, dass sie die Prüfungen ordnungsgemäß durchführen
  • und die Prüfung in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch abnehmen kann.

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