Gefahrgut im Briefkasten

Britisches Transportministerium genehmigt Postbeförderungen.

(fu) Das britische Ministerium für Transport hat mit einer Genehmigung (Authorisation No 284) eine Rechtsgrundlage für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter mit der Post geschaffen. Die Zulassung erstreckt sich auf Beförderungen auf Straße und Schiene. Sie ermöglicht es Postanbietern, bestimmte gefährliche Güter zu transportieren, ohne das komplette Gefahrgut-Regelwerk umzusetzen. Die Postdienstleister brauchen allerdings interne Regelungen, müssen ihre Mitarbeiter schulen und Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.

Die Zulassung umfasst eine Reihe von Konsumgütern wie Aerosole, alkoholische Getränke, Parfüm, Nagellack, Medikamente, auslaufsichere Batterien und Lithium-Ionen-Batterien, die in Ausrüstungen verpackt befördert werden. Es sind Grenzwerte zur Anzahl dieser Güter festgelegt und es gibt einige Anforderungen an die Dokumentation, Verpackung und Kennzeichnung.

Die Regelung gilt ab 1. Januar 2013 für Vertragskunden und ab 1. Juli 2013 für private Kunden.



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