GbV-Auslegung hinfällig
Die Auslegungshinweise zur jetzigen Fassung der Gefahrgutbeauftragtenverordnung enden mit deren Geltung.
(ak) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die Auslegungshinweise vom 9. Dezember 1998 zur Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 1998 zum 1. September 2011 aufgehoben. Zu diesem Zeitpunkt tritt auch die neue GbV vom 25. Februar 2011 in Kraft.
Die Bekanntmachung erfolgte in Verkehrsblatt Nr. 6/2011.
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