49 CFR – Anpassung an internationale Regeln
Mit einem Vorschlag zur Änderung der Gefahrgutvorschriften (49 CFR) reagiert die US-amerikanische Gefahrgutbehörde PHMSA auf die aktualisierten internationalen Regeln
(ur) Die US-amerikanische Gefahrgutbehörde Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration (PHMSA) hat mit Datum vom 30. Mai 2023 den Vorschlag „Hazardous Materials: Harmonization with International Standards“ (Federal Register: 2023-07109) bekannt gemacht.
Damit sollen die US-Gefahrgutvorschriften (49 CFR) an
- die Ausgabe 2023-2024 der Technischen Anweisungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation für die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf dem Luftweg (ICAO T.I.),
- den International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code, Amendment 41-22) und
- die 22. überarbeitete Ausgabe der UN-Model Regulations angepasst werden.
Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen u.a. Versandbezeichnungen (Proper Shipping Names), Gefahrenklassen, Verpackungsgruppen, Sonderbestimmungen, Verpackungsgenehmigungen, Mengenbeschränkungen für den Lufttransport und Anforderungen an die Stauung auf Schiffen.
Ausführliche Erörterungen zu den einzelnen Änderungen finden sich in Abschnitt V des Dokuments.
Kommentare dazu können noch bis 31. Juli 2023 unter dem Betreff PHMSA-2021-0092 (HM-215Q) oder RIN 2137-AF57 bei dem Federal Rulemaking Portal (www.regulations.gov) oder bei der PHMSA eingereicht werden. Soweit möglich, will die Behörde auch verspätet eingereichte Stellungnahmen berücksichtigen, während eine endgültige Regelung entwickelt wird.
Zu beachten ist, dass alle eingegangenen Kommentare unverändert in www.regulations.gov veröffentlicht werden, einschließlich der angegebenen persönlichen Informationen.
-
24.09.2026 Kostenlose Leseprobe: Das ist doch nur Abfall
-
08.09.2026 Kostenlose Leseprobe: Alternative Methoden zur Risikoermittlung
-
03.09.2026 Haftungsfalle Gefahrgut – Wer haftet wirklich, wenn etwas schiefläuft?
-
03.09.2026 Online-Umfrage unter Gefahrgutbeauftragten
-
31.08.2026 Ammoniumperchlorat: Klarstellung der BAM

