Strahlenschutz: neues Gesetz vorgesehen

Das Recht zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung soll eine neue Basis erhalten. Für die Beförderung radioaktiver Stoffe wird sich inhaltlich voraussichtlich nichts ändern.

(mih) Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks den Entwurf eines Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) beschlossen. Bislang war das Strahlenschutzrecht in der auf dem Atomgesetz (AtG) basierenden Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Röntgenverordnung (RöV) geregelt. Aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom vom 5. Dezember 2013 zur „Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung …“ (ABl. 2014 L 13 S. 1) sollen nun erstmals alle Bereiche des Schutzes vor ionisierender Strahlung systematisch in einem Gesetz zusammenfasst werden.

In dem „Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung“ (Bundesrat Drucksache 86/17) ist vorgesehen, alle Regelungen zu vereinfachen und an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstand anzupassen sowie die Anwendungsbereiche des Strahlenschutzrechts zu erweitern. Darin soll u.a. auch die Beförderung sowie die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe neu geregelt werden; inhaltlich wird sich gegenüber den jetzigen Vorschriften hier voraussichtlich aber nichts ändern.

Außerdem soll mit dem modernisierten und ausgeweiteten Regelwerk u.a. der radiologische Notfallschutz von Bund und Ländern verbessert, erstmalig der Einsatz von Stoffen oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten beschrieben und der Umgang mit dem Edelgas Radon zum Schutz der Bevölkerung umfassender geregelt werden.

Es ist geplant, das Gesetz noch vor der Bundestagswahl im September 2017 zu verabschieden. Wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, können die Regelungen, um den Notfallschutz zu optimieren, bereits in diesem Jahr in Kraft treten. Die anderen Neuregelungen sollen zeitgleich mit noch zu erarbeitenden konkretisierenden Vorgaben auf Verordnungsebene, um die Euratom-Richtlinie umzusetzen, bis Ende 2018 in Kraft treten.

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