Sicherheit für Arbeitsstätten

Neue Technische Regeln für Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung sowie Fußböden.

(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) zwei neue Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) bekannt gemacht. ASR werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ermittelt bzw. angepasst.

  • ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung“ vom 28. Februar 2013 (GMBl 2013 S. 334). Die Neufassung ersetzt die ASR A1.3 in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2007 (GMBl. 2007 S. 674).
  • ASR A1.5/1,2 „Fußböden“ vom 28. Februar 2013 (GMBl 2013 S. 348).

Die neuen ASR sind auf den Internetseiten der BAuA zu finden.

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