Neue Hoffnung für die AwSV?

Der Bundesrat hat anlässlich seiner 941. Sitzung auch einen Beschluss zur „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ gefasst.

(mih) Um die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV), welche das Bundeskabinett im Februar 2014 beschlossen hatte, ist es ruhig geworden. Im Zusammenhang mit der Novelle des Düngegesetzes (DüngG) scheint wieder Bewegung in die Sache gekommen zu sein, denn der Bundesrat (BR) hat anlässlich seiner 941. Sitzung am 29. Januar 2016 auch einen Beschluss zur AwSV gefasst (BR-Drucksache 629/15 (Beschluss)).

Danach hält der BR „an dem Ziel einer bundeseinheitlichen Anlagenverordnung (AwSV) fest. Um Kohärenz mit der Neuregelung des Düngerechts sicherzustellen, sollte eine gegenüber dem BR-Beschluss (BR-Drucksache 77/14 – Beschluss –) modifizierte AwSV zeitgleich mit der Novelle des Düngegesetzes (2. Durchgang) und der Neufassung der Düngeverordnung im Bundesrat beschlossen werden.“

Zwei Dinge sind laut Expertenmeinung dabei von Interesse:

  • Der Bundesrat spricht selbst von einer Modifikation seines Beschlusses vom 23. Mai 2014 (BR-Drucksache 77/14 (B)); hierbei handelt es sich wohl um einen Kompromiss mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) betr. JGS-Bestandsanlagen (Jauche, Gülle, Silagesickersäfte).
  • Die (modifizierte) AwSV soll zeitgleich mit der Änderung des DüngG und der neuen Düngeverordnung (DüV) in Kraft treten. Die Beschlüsse des BR vom 29. Januar 2016 gemäß Drucksache 629/15 (B) müssen nun vom BMEL in den Entwurfstext eingearbeitet und dem Bundestag und dem Bundesrat erneut vorgelegt werden.

Die AwSV soll die gesetzlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) konkretisieren, wonach eine Verunreinigung der Gewässer unter allen Betriebsbedingungen nach menschlichem Vorstellungsvermögen auszuschließen ist. Zudem soll sie einen bundeseinheitlichen Standard schaffen und würde die „Verordnung(en) über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe“ (VAwS) der Bundesländer ablösen.

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