Einschränkungen für Biozide

Insgesamt 19 Wirkstoffe haben das Prüfprogramm für Altbiozide nicht absolviert und dürfen ab nächstem Jahr nicht mehr verwendet werden.

(uf) Die Wirkstoffe waren für das Prüfprogramm der Biozid-Richtlinie vorgesehen. Doch entweder nehmen die Anmelder nicht mehr am Programm teil oder die erforderlichen Unterlagen wurden nicht vollständig eingereicht. Die 19 Wirkstoff/Produktart-Kombinationen können daher nicht in die Anhänge I (zulässige Wirkstoffe), IA (Wirkstoffe, die für die Verwendung in sogenannten Niedrig-Risiko-Produkten zulässig sind) oder IB (Grundstoffe) der Richtlinie aufgenommen werden.

In der Konsquenz müssen die Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass Biozid-Produkte mit diesen Wirkstoffen ab 1.02.2013 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Veröffentlicht wurde der Beschluss 2012/78/EU im Amtsblatt der EG.

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