11. ProdSV für den Explosionsschutz

Die Neufassung der Verordnung dient dazu, die Richtlinie 2014/34/EU (ATEX-Richtlinie) vom 26. Februar 2014 umzusetzen.

(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Neufassung der Elften Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bekannt gemacht (BGBl. 2016 I S. 39). Die Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV) vom 6. Januar 2016 betrifft insbesondere

  • neue Geräte und Schutzsysteme einschließlich deren Komponenten, die zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind, sowie
  • neue Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die zur Verwendung außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind, jedoch im Hinblick auf Explosionsrisiken für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind oder zum sicheren Betrieb beitragen.

Nicht in den Anwendungsbereich fallen u.a. Beförderungsmittel, soweit sie für den Transport von Gütern in der Luft, auf öffentlichen Straßen und Schienen oder auf dem Wasser konzipiert sind. Die 11. ProdSV ist hingegen anzuwenden auf Fahrzeuge, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden sollen.

Die 11. ProdSV dient dazu, die Richtlinie 2014/34/EU vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX-Richtlinie) (ABl. L 96 S. 309) umzusetzen. Sie tritt am 20. April 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Explosionsschutzverordnung vom 12. Dezember 1996 (BGBl. 1996 I S. 1914), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. 2011 I S. 2178), außer Kraft.

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