Höhere Sammelquoten und Recyclingeffizienz

EU-Kommission unterbreitet einen Vorschlag zur Modernisierung der EU-Vorschriften für Batterien

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(ur) Die EU-Kommission hat am 10. Dezember 2022 einen Vorschlag (Proposal for a Regulation on batteries and Annexes)  zur Modernisierung der bisherigen Batterie-Richtlinie (2006/66/EG) veröffentlicht. Damit setzt die Kommission ihre erste Initiative im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft um. Batterien, die in der EU in Verkehr gebracht werden, sollen künftig über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltig, leistungsfähig und sicher sein.

Die Kommission schlägt dazu verbindliche Anforderungen für alle Batterien (d.h. Industrie-, Starter-, Traktions- und Gerätebatterien) vor, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Dazu gehören u.a. die Verwendung verantwortungsvoll beschaffter Materialien mit begrenztem Einsatz gefährlicher Stoffe, ein Mindestgehalt an recyceltem Material und ein kleiner CO2-Fußabdruck, Leistung, Haltbarkeit und Kennzeichnung sowie die Erfüllung der Sammel- und Recyclingvorgaben.

Batterien sollen sich so wenig wie möglich auf die Umwelt auswirken. Ab dem 1. Juli 2024 dürfen nach dem Vorschlag nur noch wiederaufladbare Industrie- und Traktionsbatterien in Verkehr gebracht werden, für die eine Erklärung zum CO2-Fußabdruck erstellt wurde.

Um die Sammlung und das Recycling von Gerätebatterien erheblich zu verbessern, soll die derzeitige Sammelquote für Gerätebatterien von 45 Prozent auf 65 Prozent im Jahr 2025 und 70 Prozent im Jahr 2030 steigen. Andere Batterien – Industrie-, Starter- oder Traktionsbatterien – müssen ohne Ausnahme gesammelt werden. Alle gesammelten Batterien müssen recycelt werden. Dazu sieht der Vorschlag detailliert zu erreichende Verwertungsziele vor, insbesondere bei wertvollen Materialien wie Kobalt, Lithium, Nickel und Blei. So soll beispielsweise eine Recyclingeffizienz von Lithium-Ionen-Batterien von 65 Prozent bis 2025 erreicht werden.

Weiter wird in der vorgeschlagenen Verordnung ein Rahmen festgelegt, der die Umnutzung von Batterien aus Elektrofahrzeugen erleichtert, damit sie beispielsweise als stationäre Energiespeichersysteme weiter zum Einsatz kommen oder als Energieressourcen in Stromnetze integriert werden können.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft hat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Verordnung zu Batterien und Altbatterien grundsätzlich als richtigen und notwendigen Schritt begrüßt. Zugleich monierte der Verband jedoch Regelungslücken in dem Vorschlag. Nach Ansicht des Verbandes ist die höhere Sammelquote noch nicht ausreichend. Zudem fehle eine Pfandpflicht für Batterien.

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