Der Bundesverband Technischer Brandschutz (bvfa) gibt in einem Merkblatt Hinweise für den Umgang mit dem Verbot von PFAS-Schaum in Feuerlöschern.
(mk) Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EU) 2025/1988 verabschiedet, die am 23. Oktober 2025 in Kraft getreten ist und ein umfassendes Verbot von PFAS (per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen) in Feuerlöschschäumen regelt. Grund für diese Regulierung ist die Persistenz der sogenannten „Ewigkeitschemikalien", die sich in der Umwelt anreichern und teilweise gesundheitsschädlich und bioakkumulierend wirken. Hervorzuheben ist, dass jegliche PFAS in Feuerlöschschäumen schrittweise verboten werden.
Die Regulierung ist mit folgenden Vorgaben und zeitlichen Fristen verbunden:
Diese Fristen gelten auch für Ersatzschäume, die bei regelmäßigen Löschmitteltauschs nicht mehr verwendet werden dürfen. Die endgültige Deadline ist der 31. Dezember 2030, bis zu welcher alle Feuerlöscher PFAS-frei sein müssen.
Im April 2026 hat der bvfa ein Merkblatt veröffentlicht, in dem Empfehlungen für den Umgang mit den Restriktionen gegeben werden. Es wird erwähnt, dass es mit fluorfreien Schaumfeuerlöschern (Brandklassen AB), Wasserfeuerlöschern (Brandklasse A) und Pulverfeuerlöschern (Brandklassen ABC) bereits gleichwertige Alternativen zu fluorhaltigen Schaumlöschern gebe.
Der bvfa rät, fluorhaltige Feuerlöscher möglichst nicht bei Bränden der Klasse A, sondern nur noch bei Bränden der Brandklasse B (Flüssigkeitsbrände) einzusetzen. Zudem werden Tipps gegeben, wie die Umstellung von tragbaren Feuerlöschern auf fluorfreie Schaumlöschmittel gelingen kann und anhand welcher Kriterien festgestellt werden kann, ob ein Feuerlöscher betroffen ist. Eine Passage zur Entsorgung von PFAS-haltigen Feuerlöschern findet sich im Merkblatt ebenfalls. Das Merkblatt kann kostenlos auf der Webseite des Bundesverbands heruntergeladen werden.
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