Leitfaden zur Gewerbeabfallverordnung

Abfalltrennung gilt auch für kleine und mittelständische Gewerbebetriebe

| Abfälle | Arbeitshilfen

(ur) Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser-und Rohstoffwirtschaft hat seinen Leitfaden zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung erneut überarbeitet. Damit liegt nun schon die dritte Auflage des BDE-Leitfadens vor.
 
Anlass der jüngsten Überarbeitung ist die Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 34 „Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung“ (LAGA-Mitteilung M34) aus dem Jahr 2019. Darin präzisiert die LAGA die Anforderungen an Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen sowie Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen.

„Gewerbetreibende von Hamburg bis München müssen die Gewissheit haben, dass die Abfalltrennung, wie sie in Privathaushalten ohnehin schon lange üblich ist und sich im Übrigen auch in der Großindustrie bewährt hat, auch für kleine und mittelständische Gewerbebetriebe jetzt die Regel ist. Gewerbetreibenden, die die Trennpflichten der Gewerbeabfallverordnung beachten, darf kein Wettbewerbsnachteil dadurch entstehen, dass Behörden bei ‚schwarzen Schafen‘ wegsehen. Der Umweltgesetzgeber – und das waren bei der Gewerbeabfallverordnung der Bund und die Länder gemeinsam – ist nur dann stark, wenn die Vorgaben vor Ort auch durchgesetzt werden“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth.

Die aktuelle Corona-Krise dürfe nicht als Vorwand missbraucht werden, um die bewährte Regulatorik der Gewerbeabfallverordnung auszusetzen und beispielsweise Gewerbeabfälle pauschal der Verbrennung zuzuweisen, mahnte der BDE-Präsident: „Die getrennte Erfassung der Abfälle für alle Haushalte ohne infizierte Personen darf in der aktuellen Corona-Krise keinesfalls aufgehoben werden, da die Getrennterfassung zum Erhalt der Wertstoffkreisläufe weiterhin besonders wichtig ist. Dies gilt gleichermaßen auch für Gewerbeabfälle.“
Der aktuelle Leitfaden ist auf der Website des BDE abrufbar.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de