T wie tadellos

Einsatz – Nach Unfällen und oft auch bei der Entsorgung gefährlicher Güter wird auf zahlreiche Behältertypen zwecks Bergung zurückgegriffen. Die Auswahl an echten Bergungsverpackungen ist indes überschaubar.

Von Stefan Klein

 

Noch immer sieht man sie nach Gefahrgutunfällen: die großen, gelben Kunststofffässer, in welche die Feuerwehr defekte Versandstücke hineingibt. "Viele von Feuerwehren für Gefahrgutversandstücke eingesetzte Bergungsfässer sind aber komplett ohne Bauartzulassung.Oder sie sind älter als fünf Jahre und haben damit ihre Verwendungsdauer überschritten", sagt Mark Brumme, Gefahrgutbeauftragter beim Entsorgungsunternehmen Remondis. "Das wird spätestens dann zum Problem, wenn wir diese Bergefässer nach einem abgeschlossen Einsatz befördern sollen." Nicht UN-zugelassene Bergungsverpackungen müssten für einen regelkonformen Abtransport quasi selbst geborgen oder zumindest der Inhalt umgepackt werden. Feuerwehren reden ohnehin lieber von Über- oder Sicherheitsfässern als von Bergungsverpackungen.

In manch anderen Fällen verfügen von Feuerwehren eingesetzte Bergungsfässer indes sogar über eine X-Zulassung. Sie sind damit für Gefahrgüter aller Verpackungsgruppen zugelassen – aber auch wieder nicht als eigentliche Bergungsverpackung, was schon am fehlenden "T" in ihrer UN-Codierung ersichtlich ist. Eine X-Zulassung in Kombination mit dem "T" bzw. einer Zulassung als Bergungsverpackung ist durch die Bestimmungen gemäß 6.1.5.1.11 ADR nicht vorgesehen. Dort heißt es, dass Bergungsverpackungen wie für Verpackungen der Verpackungsgruppe II zur Beförderung fester Stoffe oder Innenverpackungen zu prüfen sind, wobei abweichend davon die Fallprüfung mit Wasser (Füllungsgrad mindestens 98 Prozent und bei maximaler Bruttomasse) und die Dichtheitsprüfung mit 30 kPA Überdruck zu erfolgen hat.

Zusammengesetzte Verpackungen

Gemäß 4.1.1.19 ADR darf jedoch abgesehen von Bergungsverpackungen auch "eine Verpackung, ein Großpackmittel des Typs 11 A oder eine Großverpackung mit größeren Abmessungen eines geeigneten Typs und geeigneter Prüfungsanforderungen" verwendet werden. Was diese Alternative genau bedeutet, erklärt Alexander Nieruch von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM):

  • Der geeignete Typ wird von der (dem zu befördernden Stoff zugeordneten) Verpackungsvorschrift festgelegt.
  • Die geeigneten Prüfungsanforderungen wiederum werden durch die Verpackungsgruppe des Stoffes, den Aggregatzustand bzw. durch die Definition als Gegenstand oder Innenverpackung festgelegt. Die Prüfungen müssen gemäß 6.1.5.2 an versandfertigen Verpackungen durchgeführt werden. "Wenn also in zur Bergung vorgesehenen Verpackungen, die keine echten Bergungsverpackungen mit T-Codierung sind, beschädigte Versandstücke befördert werden sollen, so müssen diese formal als zusammengesetzte Verpackungen geprüft und zugelassen sein", so Nieruch. Ist von undichten Innenverpackungen auszugehen, sind diese Verpackungen auch für Flüssigkeiten und nicht nur für Feststoffe zuzulassen. Zudem muss auch noch die chemische Verträglichkeit des Werkstoffs der "Behelfsbergeverpackung" mit dem zu befördernden Gefahrgut beachtet werden.

Spätestes hier zeigt sich der Nutzen einer "T"-gekennzeichneten Bergungsverpackung, schließlich erlaubt diese auch das Einstellen größerer Versandstücke. Indes können bei normalen zusammengesetzten Verpackungen, – nimmt man zum Beispiel die Gefahrgütern am häufigsten zugeordnete Verpackungsanweisung für flüssige Stoffe P 001 – Kunststoff-Innenverpackungen nur maximal 30 Liter Inhalt haben, Metall-Innenverpackungen maximal 40 Liter. Allein bei Inanspruchnahme der Ausnahme 20 ("Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle") der nationalen GGAV sind 60 Liter Maximalinhalt erlaubt.

Echte Bergungsverpackungen

Das aktuelle Angebot an Bergungsverpackungen mit T-Zulassung ist trotz ihrer Vorteile gut überschaubar. Gemäß dem Verpackungsrecherche-Tool auf dem Portal "Technische Sicherheit" der BAM existieren derzeit nur elf echte Bergungsverpackungen, sie verteilen sich auf sechs Hersteller. Alle Verpackungen sind aus Stahl, das Spektrum reicht dabei von Fässern mit abnehmbarem Deckel über eine Kiste bis hin zu Bergegroßverpackungen bis 2.700 Liter Kapazität oder 3,3 Tonnen Bruttomasse.

Bergungsgroßverpackungen waren erst mit dem ADR 2015 eingeführt worden, das maximal mögliche Fassungsvermögen von 3.000 Litern erlaubt seither auch die gesetzeskonforme Bergung von häufig vorkommenden Kombinations-IBC. In früheren Zeiten musste der Inhalt defekter Kombi-IBC vor dem Transport oft aufwändig vor Ort umgefüllt werden; war dies nicht möglich, musste eine Ausnahme nach § 5 GGVSEB beantragt werden.

Stahl-Bergebehälter im Detail

Der münsterländische Hersteller Bauer Südlohn verfügt über gleich vier der elf oben genannten Zulassungen für Bergungsverpackungen bei der BAM. Die an Sonderabfallbehälter erinnernden Bergungsgroßverpackungen aus 3,0 Millimeter dickem, feuerverzinktem Stahlblech fassen 800, 1.500, 2.100 bzw. 2.700 Liter. Bei der größten, erst vor knapp einem Jahr zugelassenen Variante, die leer fast eine halbe Tonne wiegt, ist allein der Deckel schon so schwer, dass hier von vornherein auf eine Ausstattung mit Federentlastung für das manuelle Öffnen verzichtet wird. Der Deckel verfügt stattdessen über Einfahrtaschen an der Oberseite für das sichere Abheben per Gabelstapler. Hinzu kommen, wie auch bei der zweitgrößten Variante, zwei klappbare Tritte an zwei gegenüber liegenden Behälterseiten, so dass Tätigkeiten an der geöffneten Bergungsgroßverpackung leichter fallen. Alle Größentypen sind per Gabelhubwagen, Gabelstapler oder Kran (durch Ösen an den vier oberen Stapelecken) bewegbar. Die Deckel verfügen über eine spezielle Dichtung – schließlich sind die Bauer-Behälter auch für flüssige Stoffe in Innenverpackungen zugelassen und würden ansonsten auch nicht die Dichtheitsprüfung mit 30 kPA bestehen. Als Zubehör sind ein säurebeständiger Behälteranstrich und passende PE-Inliner verfügbar.

Neben Bauer hat der Hersteller ESE Gefahrgutsysteme (früher Otto) eine ähnliche Bergungsgroßverpackung aus Stahl auf den Markt gebracht. Sie fasst 785 Liter bzw. hat eine maximale Bruttomasse von 985 Kilogramm und basiert auf den transportoptimierten Maßen eines ASP-Sonderabfallbehälters. Vom ASP-Behälter unterscheidet sich die Bergungsgroßverpackung vor allem in Bezug auf die Deckeldichtung und hinsichtlich des noch wirksameren Verschließmechanismus.

Weit verbreitet und auch bei vielen Verpackungshändlern im Angebot ist das schwarz lackierte Bergefass des niedersächsischen Herstellers Maschinen-Meyer. Es ist die älteste der hier vorgestellten Bergungsverpackungen – der BAM-Zulassungsschein wurde im Jahr 2006 ausgestellt. Das Fass hat ein Volumen von 320 Litern bei einer maximal zulässigen Bruttomasse von 446 Kilogramm und erlaubt damit die Bergung von 200-Liter-Standardfässern. Der abnehmbare Deckel lässt sich nach dem Einstellen einer undichten Verpackung per Spannring mit einem massiven, äußeren Hebelverschluss sicher verschließen.

Auch der Verpackungskonzern Mauser bietet ein Stahlfass als Bergungsverpackung für Feststoffe und Innenverpackungen an. Es hat laut BAM-Zulassungsschein aus dem Jahr 2008 einen Fassungsraum von gut 300 Litern und ein zulässiges Maximalgewicht von 320 Kilogramm.

Für den Transport kleinerer, nicht-intakter Gefahrgutverpackungen oder -gegenstände hat der Fasshersteller Gottlieb Duttenhöfer (GDH) im Jahr 2015 zwei Zulassungen für nur 6 bzw. 12 Liter fassende Bergungsgebinde erwirkt. Die zulässigen Bruttomassen betragen 13,5 bzw. 23 Kilogramm. Die beiden Mini-Bergungsverpackungen sind explizit für den Einsatz öffentlicher Gefahrenabwehrkräfte wie Feuerwehr und auch Polizei konzipiert. In der Größenordnung gibt es laut Duttenhöfer keine anderen Bergungsverpackungen am Markt. Ein mit 68 Liter Inhalt bzw. 113 Kilogramm Maximalgewicht schon deutlich größeres Bergungsfass, das erst Mitte 2016 als solches zugelassen wurde, rundet das Angebot von GDH in diesem Bereich ab.

Eine Verpackung des Südharzer Herstellers Contek wiederum zeichnet sich dadurch aus, dass es über eine "4AWT"-UN-Codierung verfügt: Es handelt sich also um eine Kiste (4) aus Stahl (A), die außer als Bergungsverpackung (T) auch mit einer abweichenden Spezifikation (W) gemäß 6.1.2.4 ADR erfolgreich geprüft und zugelassen wurde. Stahlkisten sind bei Stoffen der Verpackungsgruppe II laut Verpackungsanweisungen P 001 und P 002 auf eine Nettomasse von 400 Kilogramm limitiert – durch die "W"-Zulassung konnte die Nettomasse aber mit 742 Kilogramm fast verdoppelt werden. Die leer rund 220 Kilogramm schwere Bergungskiste ist für die Beförderung fester und flüssiger Stoffe in defekten Gebinden einsetzbar; für den zweiten Fall unter Beigabe von Aufsaugmaterial, das sich am gesamten Flüssigkeitsinventar ausrichtet.

Für alle Fälle: Edelstahl

Eine gleichfalls besondere Bergungsverpackung ist das Bergefass des Schweizer Herstellers Müller, das auch in der Schweiz zugelassen wurde und sich daher nicht in der oben genannten BAM-Verpackungsliste findet. Das in zwei Größen (307 und 427 Liter) vertriebene Fass aus dem Edelstahl 1.4301 (auf Wunsch auch aus 1.4435 oder 1.4571) hat statt eines herkömmlichen Deckels eine Aufteilung in zwei Hälften, die mit Hilfe eines mit vier Schrauben anzuziehenden Verschlussrings dicht zusammengefügt werden.

Das Müller-Fass ist im Gegensatz zu den vorgenannten Bergungsverpackungen auch für Güter der Verpackungsgruppe I sowie für flüssige Stoffe zugelassen, ohne dass sich diese in (defekten) Innenverpackungen befinden müssen. Dafür hat es u. a. einen Falltest aus 2,70 Meter Höhe und eine hydraulische Innendruckprüfung mit 600 kpA bestanden. Die maximale Bruttomasse bei eingebrachten Feststoffen bzw. Innenverpackungen beträgt für beide Fassgrößen 450 Kilogramm, bei Flüssigkeiten darf eine maximale Dichte von 1,8 sowie ein Dampfdruck von 400 kPA bei 50 °C nicht überschritten werden.

Das Müller-Fass erfreut sich aufgrund seiner vielfachen Einsatzmöglichkeiten gerade bei den Werkfeuerwehren von Chemieunternehmen großer Beliebtheit, wenn diese Straßentransporte zum Beispiel im Rahmen des Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystems (TUIS) der Chemischen Industrie durchführen. "Alle Gefahrgutbergungstransporte im öffentlichen Raum wickeln wir mit den Müller-Edelstahlfässern ab, und zwar in der großen Variante, in die man auch stark deformierte 200-Liter-Fässer bekommt", so Uwe Elger von der BASF-Werkfeuerwehr Ludwigshafen. So ist es auch bei Henkel in Düsseldorf. Raimund Bücher, Chef der Werkfeuerwehr des Konzerns: "Alle havarierten Stoffe oder Verpackungen werden, bevor sie in das Bergefass kommen, noch einmal separat in Inlinern aus Polyethylen verpackt, so ist ein direkter Kontakt mit dem Fass ausgeschlossen."

Und Kunststoff?

Derzeit gibt es keine echten, mit "T" gekennzeichneten Bergungsverpackungen aus Kunststoff, zumindest nicht auf dem deutschen Markt. Der vormals einzige Anbieter, der US-amerikanische Hersteller Enpac, bietet seine Salvage Drums nur noch mit einer UN/1H2/X...S-Codierung an. Die Fässer, die sich aufgrund der X-Codierung für eine Vielzahl verschiedener Gefahrgüter eignen, erfüllen laut Enpac alle relevanten US DOT- und UN-Vorschriften. Es gibt sie in sieben Größen zwischen 70 und 2.270 Litern. Der schraubbare Deckel, der doppelwandig und mit einer Dichtung versehen ist, lässt sich mit einer halben Umdrehung öffnen und schließen, letzteres am besten mit Hilfe eines etwa 10 Zentimeter breiten Kantholzes, das dabei in zwei Aussparungen am oberen Deckelrand gelegt wird.

Eine Ausnahme gibt es für flexible IBC, auch Bigbags genannt, die in der Regel aus Polypropylen gefertigt sind. Auch diese können während des Transports oder Umschlags schnell beschädigt werden, der Inhalt ist dann nicht oder nur unter sehr hohem Aufwand umfüllbar. Bergepraxis ist hier schon seit längerem, einen undichten FIBC einfach in einen etwas größeren, intakten FIBC einzustellen. Für diesen Fall hat sich aber die rechtliche Bewertung geändert. "Der Transport eines beschädigten FIBC in einem unbeschädigten FIBC stellt nicht mehr Schüttgut dar, wofür FIBC ja generell zertifiziert sind, sondern Stückgut", erklärt Norbert Kloppenborg, Verkaufsleiter des FIBC-Herstellers Empac. Das Unternehmen hat daher zusammen mit der BAM einen speziellen Rettungs-FIBC entwickelt und als Sonderbauform mit abweichender Spezifikation ("W") zugelassen.

Das Grundmaß des FIBC wurde mit 1.070 mal 1.070 mm so gewählt, dass Standard-FIBC (Maße zwischen 880 x 880 mm bis 960 x 960 mm) gut hineinzustellen sind. Er wird in zwei Bauhöhen (1,10 und 2,10 Meter) sowie in 13H4-Ausführung gefertigt – somit können beschädigte FIBC der Typen 13H1, 13H2, 13H3 und 13H4 aufgenommen werden. Die zulässige Bruttohöchstmasse für beide Bauhöhen beträgt 1.510 Kilogramm, wobei das Leergewicht bei nur rund 10 Kilogramm liegt. Die Innenauskleidung kann aus einer einfachen LDPE-Folie bestehen, oder auch – wenn es das Füllgut des beschädigten FIBC erfordert – einer Folie auf Kunststoffbasis oder einer mit Aluminium-Verbund.

Die Oberseite des Rettungs-IBC ist offen, der Verschluss erfolgt mit einer so genannten Rosettenschürze mit Zugkordel. Damit der beschädigte FIBC zur Entleerung nicht herausgehoben werden muss, besitzt der Rettungs-FIBC am Boden einen Auslaufstutzen mit großem Durchmesser, über den man Zugang zum Auslauf des beschädigten FIBC erhält.

Fazit

Es gibt mit den 2015 ins ADR aufgenommenen, inzwischen auch am Markt verfügbaren Bergungsgroßverpackungen sowie den weiterhin zulässigen Stahl-IBC/ASP kein riesiges, aber ein ausreichendes Spektrum an Bergungsbehältern. Allerdings bestehen alle aus Stahl. Für Kunststoffbehälter existieren, abgesehen vom Sonderfall FIBC, keine gültigen Zulassungen. Generell haben Kunststoff- im Vergleich mit Metallverpackungen auch den Nachteil einer nur fünfjährigen Verwendungsdauer. Das eine oder andere Fass in den Gefahrgut-Gerätewagen der kommunalen Feuerwehren kann da schon mal ohne einen einzigen Einsatz während seiner Lebensdauer bleiben.

Für den dennoch vorkommenden, rein rechtlich zweifelhaften Einsatz von Kunststoffverpackungen spricht indes, dass das Verpackungsmaterial gegenüber den meisten Stoffen relativ resistent ist. Denn grundsätzlich muss auch bei Bergungsverpackungen die Verträglichkeit mit dem Inhalt berücksichtigt werden, was sich aber bei der Abfallentsorgung und erst recht bei Unfällen, wo die Bergung schnell erfolgen muss, als schwierig erweist – genauso wie spontane, rechtlich eigentlich notwendige Fallprüfungen mit den zu bergenden (Innen-)Verpackungen.

Verträglichkeitslisten geben Entsorgern wie Remondis hier zumindest einen Anhaltspunkt. Es reiche letztlich auch, so Bergungsexperte Mark Brumme, nur völlig unverträgliche Kombinationen auszuschließen, etwa Salpetersäure in Stahlfässern. "Schließlich verbleibt in den allermeisten Praxisfällen das zu bergende Produkt in der originären Verpackung und es kommt zu keinem Kontakt mit der Bergungsverpackung." Und wenn doch Produkt auslaufe, so verbleibt es nur für einen relativ kurzen Zeitraum, etwa den Weg zum Entsorgungsfachbetrieb, in der Bergungsverpackung.

Überhaupt ist die Verbreitung und Verwendung von wie auch immer gearteten Bergungsverpackungen in Deutschland recht hoch. In anderen, auch größeren europäischen Ländern wird sich über sämtliche Sicherheitsbestimmungen, zu denen vor allem die ADR-Regelungen über Bergungsverpackungen gehören, hinweggesetzt. Der Grundsatz lautet: keine Kontrollen – keine Probleme. So werden zum Beispiel oft nicht-geprüfte Innenverpackungen in alten, aufgeschnittenen Kombinations-IBC befördert

 

(aus: gela 03/17, www.gefaehrliche-ladung.de)

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