Kein Fortschritt erkennbar

Unfallstatistik – Die Auswertung der Unfälle im Umgang und Transport von wassergefährdenden Stoffe ergibt keinen eindeutigen Trend. Es werden dadurch aber immerhin Lücken und Verbesserungspotenziale sichtbar.

(Christiane Kühl, BAM, Berlin) Betrachtet man die jährlichen Statistiken über Unfälle im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und bei deren Beförderung über die vergangenen 15 Jahre in Deutschland, sind keine signifikanten Änderungen festzustellen. Das ist auf den ersten Blick erstaunlich: die Verkehrssicherheit wurde in den letzten Jahren durch Weiterentwicklung der Fahrzeugtechnik, verkehrsplanerische Maßnahmen und entsprechende Prüfvorschriften verbessert. Und im Anlagenbereich bestehen weitreichende technische und organisatorische Anforderungen an die Betreiber dieser Anlagen, um dem Vorsorgeprinzip des Wasserhaushaltsgesetzes gerecht zu werden.

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) führt seit 2006 regelmäßig Untersuchungen durch, bei denen die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Unfallzahlen mit denen der Vorjahre verglichen werden. In diesem Beitrag wird der folgenden Fragestellung nachgegangen: Führen die Daten der Unfallstatistiken zu der (ernüchternden) Erkenntnis, dass die vielschichtigen, regelmäßigen Fortschreibungen im Vorschriften-, Technik- und Prüfbereich tatsächlich keine Verbesserung der Unfallsituation in Deutschland bringen? Oder sind die Unfallstatistiken für derartige Rückschlüsse gar nicht geeignet?

Umweltstatistikgesetz

Statistiken von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen werden seit 1975 jährlich erstellt. Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Unfälle ist das 2005 letztmalig geänderte Umweltstatistikgesetz (UStatG). § 9 UStatG legt die Häufigkeit der Erhebung und die Erhebungsmerkmale fest.

Als Unfall im Sinne dieser Erhebung gilt das Austreten einer im Hinblick auf den Schutz von Gewässern nicht unerheblichen Menge wassergefährdender Stoffe aus Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie das Austreten wassergefährdender Stoffe während der Beförderung. Wassergefährdende Stoffe sind nach § 62 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) "feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen". Sie werden in Wassergefährdungsklassen I (schwach wassergefährdend), II (wassergefährdend) und III (stark wassergefährdend) eingestuft.

Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bezeichnet nach § 62 ff. WHG das Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen), das Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-Anlagen) sowie das innerbetriebliche Befördern wassergefährdender Stoffe. Bei der Beförderung werden Straßenfahrzeuge, Eisenbahnwagen, Schiffe, Rohrfernleitungen sowie "sonstige Beförderungsmittel" betrachtet.

Die Erhebung der Daten erfolgt in der Regel über die Polizeidienststellen, die unteren Wasserbehörden oder Umweltbehörden. Für die Erhebung werden entsprechend konzipierte Erhebungsbögen verwendet.

In der Begründung zum Umweltstatistikgesetz wird ausgeführt, dass wassergefährdende Stoffe "bei unsachgemäßem Austritt schwere Schäden an den natürlichen Wasserressourcen verursachen (können). Daher ist es wichtig, sowohl einen Überblick über die Zahl der Anlagen zu erhalten als auch regelmäßig Daten über Unfälle, die beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Anlagen oder bei ihrer Beförderung auftreten, zu erfassen und damit die Entwicklungen in diesem Bereich zu beobachten."

Unfallstatistiken 1998 – 2012

Die Unfallstatistik des Statistischen Bundesamtes weist für die Jahre 1998 bis 2012 – abgesehen von einigen Ausnahmejahren – vergleichbare Zahlen bei der Unfallhäufigkeit und den freigesetzten Volumina vor. Sie sind insgesamt hoch. Abbildung 1 (siehe S. 18) gibt eine Übersicht über die Anzahl der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen in den Jahren 1998 bis 2012. Demnach ereigneten sich in jedem Jahr insgesamt zwischen 2.023 und 2.665 Unfälle. Deutlich wird eine leichte Senkung der Anzahl der Unfälle im Betrachtungszeitraum. Allerdings trifft das nicht für die Menge des freigesetztem Volumens zu. Hier sind keine Verbesserungen festzustellen, ganz im Gegenteil. Die Freisetzungsmengen liegen bis 2007 zwischen 4.705 und 9.513 Kubikmeter. Im Jahr 2012 wurde mehr als 14.000 Kubikmeter freigesetztes Volumen erfasst, in den Jahren 2008 und 2010 sogar mehr als 24.000 Kubikmeter. Der größte Anteil an Anzahl und Freisetzungsmenge liegt jeweils im Bereich der Anlagen.

Unfälle in Anlagen

Um die Zahl der Unfälle in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in eine Relation setzen zu können, gibt die Tabelle (rechts) eine Übersicht der nach § 62 ff. WHG erfassten Anlagen und deren Verteilung auf einzelne Anlagenarten. Nach der letzten Anlagenerhebung im Jahr 2009 wurden in Deutschland 1.285.734 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen betrieben. Dabei handelt es sich zu 88 Prozent um Lageranlagen. Das Fassungsvermögen der Anlagen beträgt zirka 113,2 Millionen Kubikmeter. Weitere Zahlen aus der Anlagenerhebung:

  • 94 Prozent der Anlagen besitzen ein Fassungsvermögen zwischen 1 und 100 m3.
  • In 87 Prozent aller Anlagen wird mit Mineralölprodukten umgegangen.
  • 22,5 Prozent der Anlagen befinden sich in Wasserschutzgebieten, in Heilquellenschutz-, Überschwemmungs-, überschwemmungsgefährdeten oder sonstigen schutzwürdigen Gebieten. Das Fassungsvermögen dieser Anlagen beträgt insgesamt zirka 6,7 Millionen Kubikmeter.


In Anbetracht der großen Anzahl an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erscheint die Unfallhäufigkeit gering: In Anlagen ereigneten sich jährlich zwischen 734 und 1.288 Unfälle, in den letzten zehn Jahren hat sich die Anzahl auf durchschnittlich 802 eingependelt. Werden die Vorschriften zum Gewässerschutz jedoch dagegen gehalten, kann die Unfallzahl als hoch bewertet werden: Das WHG basiert auf dem Vorsorgeprinzip, wonach jegliche Gewässerverunreinigung zu vermeiden ist. Entsprechend hohe Anforderungen hinsichtlich Beschaffenheit und Dichtheit der Anlagen, an Leckerkennung und Rückhaltevolumina sowie strenge Prüfvorschriften sind vom Betreiber einzuhalten.

Selbst in Schutzgebieten kommt es zu nicht unerheblichen Gewässerverunreinigungen. In den letzten Jahren verblieben in diesen Gebieten durchschnittlich fast 500 Kubikmeter an wassergefährdenden Stoffen, die nach Freisetzung nicht wieder gewonnen werden konnten. Die teilweise sehr geringen Wiedergewinnungsraten – zwischen 9 Prozent (2008) und 79 Prozent (2010) – sind nicht nur in Schutzgebieten auffällig, die durchschnittliche Rate liegt bei 43 Prozent.

Bei der Betrachtung der einzelnen Anlagenarten fallen HBV-Anlagen (Herstellen, Behandeln und Verwenden) auf. Hier ereigneten sich in den letzten Jahren zwar im Vergleich zu Lageranlagen wenige Unfälle, dies aber mit teils sehr großen Freisetzungsmengen (auch von stark wassergefährdenden Stoffen) und mit relativ geringen Wiedergewinnungsraten. Obwohl die Anzahl dieser Anlagen vergleichsweise gering ist (2 Prozent aller Anlagen), liegt dort die Unfallhäufigkeit bezogen auf das gesamte Unfallgeschehen in Anlagen über die Jahre durchschnittlich bei zirka 12 Prozent. Sehr große Freisetzungsmengen an wassergefährdenden Stoffen wurden hier in den letzten drei betrachteten Jahren registriert.

Die Untersuchungen der BAM haben gezeigt, dass hohe Auslaufmengen bei Unfällen in Anlagen oft auf wenige, besonders gravierende Unfälle zurückzuführen sind. Hier sind die Lageranlagen für Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS) besonders auffällig: Der Anteil des freigesetzten Volumens beträgt in den Jahren 2001 bis 2012 bei relativ wenigen Unfällen (zwischen 26 und 146 Unfälle) jeweils zwischen 50 und 90 Prozent des freigesetzten Gesamtvolumens.

Beförderungsunfälle

In den betrachteten 15 Jahren bewegt sich die Anzahl an Unfällen bei der Beförderung auf einem relativ hohen Niveau. Pro Jahr ereigneten sich zwischen 1.371 und 1.623 Unfälle. Die einzelnen Verkehrsmittel Straßenfahrzeuge, Eisenbahnwagen und Schiffe weisen in den Jahren jeweils keine größeren Schwankungen auf. Bei den meisten erfassten Unfällen handelt es sich um Unfälle, wo Stoffe ausschließlich aus den Betriebsstofftanks der Fahrzeuge traten. Deren Anteil liegt zwischen 69 und 78 Prozent, durchschnittlich bei 73 Prozent. Das ist ein Grund, warum in jedem Jahr die Unfälle mit Straßenfahrzeugen dominieren.

Die freigesetzten Mengen schwanken stark: zwischen 396 und den 2.390 Kubikmetern aus dem bisherigen "Rekordjahr" 2011. Meist sind gravierende Einzelunfälle für größere Freisetzungsmengen bei einzelnen Verkehrsträgern verantwortlich. Im Jahr 2011 könnte die Havarie des Tankmotorschiffs "Waldhof" im Rhein für die große Freisetzungsmenge verantwortlich sein. Die Statistik gibt aber aus Gründen der Anonymisierung darüber keine Auskunft.

In den 15 Jahren waren bei durchschnittlich 74 Prozent der Unfälle Mineralölprodukte vertreten. Bei der freigesetzten Menge macht ihr Anteil durchschnittlich 51 Prozent aus. Bei diesen Angaben sind Unfälle, wo ausschließlich Betriebsstofftanks beschädigt wurden, nicht berücksichtigt. Der relativ hohe Anteil an Mineralölprodukten ist nicht überraschend, da auch im Gefahrgutsektor der Anteil der Klasse 3-Stoffe grob gerundet etwa 70 Prozent ausmacht.

Gefahrguttransporte

Die Anzahl der Unfälle, die im Rahmen der Unfallerhebung nach § 9 UStatG eindeutig als Gefahrgutunfälle erfasst wurden, schwankt in den betrachteten 15 Jahren zwischen 39 und 292 mit Freisetzungsmengen von 25 bis 1.173 Kubikmetern. Klare Tendenzen, die auf eine Verbesserung des Unfallgeschehens hindeuten, sind nicht erkennbar. Jahre mit besonders großem Unfallgeschehen scheinen immer wieder aufzutreten, wie etwa 1998 mit einer ungewöhnlich hohen Anzahl an Gefahrgutunfällen oder 2011 mit einem sehr hohen Freisetzungsvolumen.

Dabei sind die Beförderungsmengen an Gefahrgut in Deutschland insgesamt rückläufig. In den Untersuchungsberichten der BAM werden die Verhältnisse der unfallbedingt freigesetzten Gefahrgutmengen bei den einzelnen Verkehrsträgern zu der jeweils beförderten Gefahrgutmenge betrachtet. Die beförderten Gefahrgutmengen schwanken zwar bei jedem Verkehrsträger über die Jahre. Diese Schwankungen dürften jedoch in Anbetracht der insgesamt sehr großen Transportmengen keinen großen Einfluss auf die Unfallzahlen haben.

Die Statistik über Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen gemäß UStatG erfasst auch Ereignisse an Rohrfernleitungsanlagen. Sie stellt zurzeit die einzige Quelle für eine Statistik in Deutschland über Unfälle an diesen Anlagen dar. In den letzten Jahren sind zwischen null (2000) und zwölf (2011) Unfälle in Zusammenhang mit Rohrfernleitungsanlagen registriert worden. Durch Anonymisierung der Daten können diese Unfälle nicht identifiziert und somit genauer analysiert werden. Um mehr Transparenz zu schaffen und Handlungsbedarf zur Erhöhung der technischen Sicherheit ermitteln zu können, wäre die Entwicklung einer zentralen Unfalldatenbank speziell für Unfälle an Rohrfernleitungsanlagen sinnvoll.

Technischer Fortschritt

Zurück zur Eingangsfrage: Führen die Daten der Unfallstatistiken berechtigterweise zu der Erkenntnis, dass die regelmäßigen Fortschreibungen im Vorschriften-, Technik- und Prüfbereich keine Verbesserung der Unfallsituation in Deutschland bringen? Erzielt der Ansatz im Wasserrecht, die Festlegung hoher Anforderungen an Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, nicht den gewünschten Effekt? Die gleiche Frage kann für Vorschriften im Bereich der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen gestellt werden. Hier sind zum Beispiel Gefahrgutvorschriften und die Rohrfernleitungsregelung zu nennen, die einen Teil dieser Stoffe abdecken.

Oder sind die Unfallstatistiken für derartige Rückschlüsse gar nicht geeignet?

Bei Betrachtung und Auswertung von Statistiken ist Folgendes zu beachten: für Statistiken muss generell angenommen werden, dass sie unvollständig und/oder an sich fehlerbehaftet sind. Das tatsächliche Unfallgeschehen in Deutschland wird durch die Statistik nach UStatG oder auch andere Statistiken vermutlich nicht vollständig abgebildet. Es ist anzunehmen, dass die tatsächliche Anzahl der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen größer ist. Im Rahmen der Arbeiten zu den BAM-Untersuchungsberichten ist es vorgekommen, dass bestimmte, besonders charakteristische Unfälle nicht in der Unfallstatistik identifiziert werden konnten. Es gibt eine Dunkelziffer.

Bei der Datenerhebung, die die Grundlage für Statistiken bildet, ist grundsätzlich mit Erhebungsfehlern zu rechnen: möglicherweise erfolgen falsche Eintragungen in die Erhebungsbögen, etwa aufgrund unterschiedlicher Verständnisse von Begriffen oder Fehleinschätzungen (zum Beispiel bei der Unfallursache). Es können Fehler auf dem Datenübertragungsweg Erheber – Landesamt – Bundesamt in die zentrale Datensammlung auftreten. Ob diese Fehler auftreten und wie groß sie sind, ist praktisch kaum feststellbar.

Bei der Statistikauswertung ist zu bedenken, dass die jährlichen Unfallzahlen stark von meist wenigen Unfällen mit großen Freisetzungsmengen beeinflusst werden. Somit können generell geltende Rückschlüsse auf die Vorschriften oder auf den Stand der Technik nicht unbedingt gerechtfertigt sein.

Bei Empfehlungen für Verbesserungen von technischen Vorschriften oder für Anforderungskataloge an Anlagenbetreiber aufgrund von Unfallstatistiken ist zu berücksichtigen, dass die technischen Erhebungskriterien in der betrachteten Statistik allgemein sind. Unfallursachen beispielsweise sind aber vielfältig und Ursachenschwerpunkte variieren von Jahr zu Jahr. Eine detaillierte Untersuchung von Einzelunfällen wird immer nötig sein, um konkrete Mängel und Lücken zu identifizieren.

Bei der Rechtsfortentwicklung ist zu beachten, dass es nicht immer unbedingt die Vorschriften sind, die verbessert werden müssen, auch deren unzureichende Umsetzung durch die Betreiber und durch die zuständigen Behörden kann zu Unfällen führen. Andererseits stellen gerade internationale Regelungen, die zwischen mehreren Staaten verhandelt werden, meist einen Kompromiss dar, der nicht immer unbedingt den tatsächlichen Stand der Technik abbildet.

Die reine Betrachtung der Unfallstatistik lässt aus diesen Gründen keine gesicherte Aussage darüber zu, dass Fortschreibungen im Vorschriften-, Technik- und Prüfbereich letztlich keine Erhöhung der technischen Sicherheit bringen. Andere Statistiken belegen das Gegenteil, etwa die Zahl der Personenschäden im deutschen Straßenverkehr. Zwischen 1992 und 2012 sank hier die Zahl der Schwerverletzten um 44 Prozent, die der Getöteten sogar um 57 Prozent. Diese Entwicklung ist eine Bestätigung dafür, die Fahrzeugtechnik immer sicherer auszugestalten und in den Bereichen der Infrastruktur sowie des verkehrssicheren Verhaltens der Verkehrsteilnehmer weiterzuarbeiten.

Das Ziel der von der BAM regelmäßig untersuchten Statistik über Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen ist ein anderes: Diese Statistik gibt einen sehr guten Überblick des Unfallgeschehens in Deutschland. Es lassen sich Hinweise zu Tendenzen und Lücken ableiten, die Anlass geben sollten für weitere Untersuchungen und ggf. weitere Aktivitäten. Dies ist unabhängig von den oben genannten Schwächen, die Statistiken innewohnen. Die Statistik bietet die Möglichkeit, das Unfallgeschehen über Jahre zu beobachten. Sie unterstützt bei der Optimierung der Regelungs- und Kontrollverfahren indem sie darauf hinweist, dass und in welchen Bereichen gegebenenfalls Verbesserungen angestrebt werden sollten. Die Statistik nach UStatG gibt Anreize, besser zu werden und kann in speziellen Bereichen Nachweise liefern, dass Verbesserungen eingetreten sind.

Derartige Hinweise liefern etwa die oben beschriebenen Auffälligkeiten bei HBV- und JGS-Anlagen: Die streng geregelten wasserrechtlichen Anforderungen an HBV-Anlagen und deren Umsetzung sollten untersucht werden. Bei den JGS-Anlagen ist zu überdenken, ob sie in Anbetracht der großen Freisetzungsmengen nicht doch in die neue, bundesweit geltende Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Eingang finden sollten. Auch sollten die Unfallzahlen, die für Schutzgebiete erfasst wurden, Anlass geben, dortige Ereignisse weiter zu untersuchen.

(aus: gela 08/14, www.gefaehrliche-ladung.de)

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