Die Änderungen betreffen die Beförderung von Lithium-Batterien. Die IATA hat sie bereits in die 55. Ausgabe ihrer DGR übernommen.
(mih) Die International Civil Aviation Organization (ICAO) hat das „Corrigendum No. 3“ zur Ausgabe 2013-2014 der „Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air“ (TI) mit Datum vom 31. Dezember 2013 veröffentlicht. Es enthält Korrekturen für Abschnitt 9.3.1 a) in Teil 2 Kapitel 9: Danach sind Zellen und Batterien, die lediglich der dritten überarbeiteten Ausgabe der „UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter – Handbuch Prüfungen und Kriterien“ entsprechen, nicht länger vorschriftenkonform, es sei denn, sie wurden vor dem 1. Juli 2003 hergestellt.
Die International Air Transport Association (IATA) hat diese Änderungen mit dem Addendum I vom 23. Dezember 2013 bereits in die englischsprachige 55. Ausgabe ihrer Dangerous Goods Regulations (DGR) übernommen.
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