Regeln für den Gefahrgut-Versand
DHL aktualisiert Regelungen für Gefahrgutpakete
(ur) Der Paketdienstleister DHL hat die „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen - Teil 2: DHL Paket und briefähnliche Sendungen national“ (Stand 07/2023) an das ADR 2023 angepasst. Auf zwei Seiten sind die Voraussetzungen und Bedingungen für den Transport von Gefahrgut zusammengefasst. Neben den Regelungen für die Beförderungen von gefährlichen Stoffen und Gegenständen hat DHL auf seiner Internetseite auch noch ein Infoblatt Gefahrgut (National) und ein Infoblatt Gefahrgut (International) zum Download veröffentlicht. Das Infoblatt (National) enthält u.a. eine Übersicht gängiger Gefahrgüter, die mit DHL Paket unter bestimmten Maßgaben national versendet werden dürfen (Stand 01/2023).
Das Infoblatt „Päckchen und Paket International: Erst Prüfen. Dann Versenden.“ (Infoblatt (International)) wendet sich an Privatkunden und zeigt einige Beispiele von Produkten, die vom internationalen Postversand ausgeschlossen sind. Zudem macht der Dienstleister hier darauf aufmerksam, dass eine Missachtung der gesetzlichen Vorschriften schwerwiegende Konsequenzen für den Versender haben kann.

