Niederlande zeichnen M353
Die Multilaterale Vereinbarung erleichtert Streitkräften die Beförderung von Klasse-1-Gütern, die zur Vernichtung vorgesehen sind.
(mih) Bei den Multilateralen Vereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M353 – Beförderung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind – gezeichnet von Dänemark, Finnland (ohne die Åland-Inseln), Norwegen, Schweden, dem Vereinigten Königreich und neu von den Niederlanden (gültig bis zum 7. Juni 2028).
Die Multilaterale Vereinbarung M353 sieht unter bestimmten Bedingungen Erleichterungen für die Kennzeichnung und Bezettelung von Gütern der Klasse 1 vor, welche den Streitkräften einer Vertragspartei gehören und vor dem 1. Januar 1990 nach den damals geltenden Vorschriften des ADR verpackt wurden.

