Neue M287 für die Beförderung bestimmter Abfälle
Die Tschechische Republik hat die von Österreich vorgeschlagene neue Multilaterale Vereinbarung gezeichnet.
(mih) Die Tschechische Republik hat die von Österreich vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M287 gemäß Abschn. 1.5.1 ADR gezeichnet. Sie betrifft die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten, und gilt vom 2. August 2015 bis 1. August 2020. Die M287 ist eine modifizierte und aktualisierte Fassung der M222, die von Italien, Liechtenstein, Österreich und der Tschechischen Republik gezeichnet wurde, und bis 1. August dieses Jahres gilt.
Diese Vereinbarung gilt nur im Zusammenhang mit der Sammlung und Beförderung von Abfällen im Rahmen der jeweiligen abfallwirtschaftsrechtlichen Vorgaben. Abweichend von den Bestimmungen des ADR dürfen jene Abfälle, die gefährliche Güter sind oder enthalten, unter den genannten Bedingungen befördert werden. Die M287 gilt nicht für den Transport von Abfällen der Klassen 1, 6.2 und 7.
Die Erleichterungen betreffen u.a. die
- Klassifizierung (vereinfachte Zuordnung gemäß Abs. 2.1.3.5.5 ADR, sog. Fehlwürfe, durch die anders zu klassifizierender Abfall beigemengt ist, sowie Medikamente),
- Verpackung,
- Beförderung in loser Schüttung,
- Kennzeichnung der Versandstücke,
- Angaben im Beförderungspapier.

