M012 zum ADN gezeichnet
Anwendbar in Deutschland und den Niederlanden – betrifft die Verwendung von Tauchpumpen in Wallgängen und Doppelböden von Tankschiffen.
(mih) Die Niederlande haben die von Deutschland (die Bekanntmachung im VkBl. steht noch aus) vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M012 zum ADN gezeichnet. Sie betrifft die Verwendung von Tauchpumpen in Wallgängen und Doppelböden von Tankschiffen und gilt bis 31. Dezember 2016.
Abweichend von 9.3.1.52.1 b), 9.3.2.52.1 b) und 9.3.3.52.1 b) sind in Wallgängen und Doppelböden fest eingebaute Tauchpumpen mit Temperaturüberwachung zugelassen, die dem Typ „bescheinigte Sicherheit“ entsprechen und ausschließlich zu Ballastzwecken benutzt werden.

