Luxemburg zeichnet M015 zum ADN

Die Multilaterale Vereinbarung erleichtert es, die ausreichende Intaktstabilität bei Typ G- und Typ N-Binnentankschiffen nachzuweisen.

(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADN hat es folgende Änderung gegeben:

M015 – Nachweis ausreichender Intaktstabilität nach den Abs. 9.3.1.13.3 und 9.3.3.13.3 ADN (Tankschiffe des Typs G bzw. des Typs N) – gezeichnet von Deutschland (die Bekanntmachung im VkBl. steht noch aus), Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz sowie neu von Luxemburg (gültig bis 31. Dezember 2019).

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